Schadensersatz für "junges dynamisches Team" und "Junior Consultant" in Stellenausschreibung Bundesarbeitsgericht (11.8.2016, 8 AZR 406/14): "junges dynamisches Team" ist Indiz für Diskriminierung, "Junior Consultant" ist sehr bedenklich (wurde nicht entschieden). Wichtig: Bislang verlangte das BAG eine "ernsthafte Bewerbung". Nunmehr reicht die formelle Bewerbung, unabhängig davon, ob diese wirklich die Stelle antreten wollen. Auch die Ablehnung einer bloß formalen Bewerbung kann Schadensersatz auslösen. Allenfalls nach Treu und Glauben könnte der Anspruch ausgeschlossen sein (Rn. 44). Das Verfahren wird an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zum Urteil
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Prof. Dr. AlenfelderRechtsanwalt, Archiv
März 2024
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