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Es liegt in den Händen der Gerichte:
"Es liegt in den Händen der Gerichte: |
Anders als die Abfindung bei Kündigung ist die Entschädigung wegen (behaupteter) Diskriminierung/Mobbing/sexueller Belästigung steuerfrei. Die Entschädigung ist kein Arbeitsentgelt und deswegen steuerfrei. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Vorwürfe bestreitet (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 21.03.2017, Az.: 5 K 1594/14). Weitere Informationen |
Prof. Dr. Alenfelder
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Professor für Wirtschaftsrecht
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