Alter
Wegen seines Alters – ob jung oder alt – darf niemand benachteiligt werden. Eine Kopplung des Gehaltes an das Lebensalter ist Benachteiligung wegen des Alters zu Lasten der jüngeren Beschäftigten. Das Benachteiligungsverbot wegen Alters kann sich auch auswirken auf Sozialpläne, Abfindungen, Kündigungsfristen und Einstellungsvoraussetzungen. Bestimmte Regelungen werden ausdrücklich für anwendbar erklärt.
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