Was ist Mobbing?
Der Begriff "Mobbing" stammt aus dem Englischen (to mob = anpöbeln, schikanieren). Darunter versteht man eine gezielte, konfliktbeladene Kommunikation, zum Beispiel unter Kollegen oder auch zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Dabei wird eine unterlegene Person von einer oder mehreren Personen über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) hinweg direkt oder indirekt angegriffen.
EInfach ausgedrückt: Bei Mobbing wird das Opfer am Arbeitsplatz fortgesetzt geärgert, schikaniert, häufig gemieden oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt.
Mobbing-Handlungen können sehr unterschiedlich sein. Gemeinsam ist den verschiedenen Handlungsweisen, daß es darum geht das Opfer zu demütigen, zu ächten also "fertig zu machen".
Meistens schränken die Täter das Opfer in seiner Möglichkeit ein, sich mitzuteilen, untergraben seine Autorität und zweifeln ohne Grund seine Entscheidungsbefugnisse an. Meist schädigen die Täter das Ansehen des Opfers, indem sie bösartige Gerüchte verbreiten.
Der Begriff „Mobbing“ wurde bereits im siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 15. Januar 1997 – 7 ABR 14/96 –BAGE 85, 56) als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet. Das Thüringer Landesarbeitsgericht führt in seinem Beschluß vom 15. Februar 2001 (5 Sa 102/2000) aus: „Mobbing“ sei als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise zu verstehen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung erforderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allg. Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzt.
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