Kündigungsschutz für Betriebsräte
Aktive und Ehemalige Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Kündigungsschutz. Für die Dauer der Betriebsratszugehörigkeit und bis Ablauf eines Jahres nach Ende der Mitgliedschaft können Kündigungen nur ausgesprochen werden, wenn ein Grund der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, vorliegt. Aktive Betriebsratsmitglieder können zudem nur gekündigt werden, wenn der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat.
Arbeitnehmer, die zu einer Betriebsratswahl eingeladen haben, dem Wahlvorstand angehören oder angehört haben und Arbeitnehmer die bei einer Betriebsratswahl kandidiert haben, jedoch nicht gewählt wurden, haben Sonderkündigungsschutz.
Arbeitnehmer, die zu einer Betriebsratswahl eingeladen haben, dem Wahlvorstand angehören oder angehört haben und Arbeitnehmer die bei einer Betriebsratswahl kandidiert haben, jedoch nicht gewählt wurden, haben Sonderkündigungsschutz.
Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte
Zwingend zu bestellende betriebliche Datenschutzbeauftragte können nur dann gekündigt werden, wenn ein Grund vorliegt, der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Auch nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Jahres nur dann zulässig wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.