Folgen der Unwirksamkeit der Kündigung
Feststellung der Unwirksamkeit
Hat der unwirksam gekündigte Arbeitnehmer fristgerecht Klage erhoben, wird das Arbeitsgericht durch Urteil feststellen, dass die Kündigung unwirksam war. Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde und fortbesteht. Alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen weiter.
Annahmeverzugslohn
Sofern das Gericht rechtskräftig feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, entsteht ein Anspruch auf Nachzahlung des, aufgrund der Kündigung nicht mehr ausgezahlten Entgeltes. Da die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht geendet hat, befindet sich der Arbeitgeber im Regelfall mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Verzug. Dies führt dazu, dass der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch für den gesamten Zeitraum ab Kündigungszeitpunkt bis zum rechtskräftigen Urteil behält und der Arbeitgeber dieses Entgelt nachzahlen muss. Der Entgeltanspruch ist, da Verzug vorliegt, mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.