Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigungen sind nach dem AGG untersagt, § 3 Abs. 4 AGG. Eine solche sexuelle Belästigung besteht in einem unerwünschten, sexuell bestimmten Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, daß die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Zum sexuell bestimmten Verhalten gehören unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührung, Bemerkung sexuellen Inhalts, sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen.
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