Diskriminierung
Bewerbungsdiskriminierung
- Schriftliche Ablehnung der Bewerbung durch das Unternehmen - Beweise / Hinweise auf Diskriminierung, wie diskriminierende Inserate z.B.: "junge Mitarbeiter gesucht"
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Längerfristige Diskriminierung
- Beweise sichern:
- Schriftliche Beweise für Benachteiligungen wie schlechtere Bezahlung, Übergehen bei Beförderungen und
Weiterbildungen. Beleidigung, Verächtlichmachen, Schikanieren, Ausgrenzen:
E-Mails
Intranet Mitteilungen
Protokolle von Sitzungen
Leistungsnachweise und Belobigungen
Mobbingchronologie: Diese muß genau aufführen, was, wer, wann getan hat. Möglichst mit Datum,
Uhrzeit, Ort und Anwesende
- Diskriminierung: Schriftliche Beweise für Benachteiligung wegen Zugehörigkeit zu einer geschützten Gruppe:
E-Mails
Intranet Mitteilungen
Stellenausschreibungen
Statistiken, z.B. Anzahl der Beschäftigten und Anteil von Frauen, behinderten Menschen o.ä.
Leistungsnachweise und Belobigungen
- Allgemein: Zeugenaussagen sichern, also mögliche Zeugen um schriftliche Stellungnahme bitten.
Ausgeschiedene Kollegen sind in der Regel aussagefreudiger als solche, die noch um ihren Arbeitsplatz
fürchten müssen.
- Zwischenzeugnis anfordern (dies dürfte vor Beginn eines Verfahrens wahrheitsgemäß besser ausfallen als danach. Rechnen Sie im Verfahren mit extrem negativer Darstellung Ihrer Leistungen für das Unternehmen.
- Aufforderungsschreiben muß spätestens zwei Monate nach Ablehnung zugestellt sein (derzeitige Position der Gerichte, Prof. Dr. Alenfelder hat Verfassungsbeschwerde eingelegt)
- Klage drei Monate nach dem Aufforderungsschreiben