Behinderung
Eine Behinderung – nicht Schwerbehinderung! - liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Damit ist die Behinderung im Sinne des AGG wesentlich weitgehender als die Schwerbehinderung. Eine offizielle Anerkennung der Behinderung ist nicht erforderlich.
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