Rechtsfolgen der Diskriminierung
Die Opfer von Diskriminierung haben folgende Rechte:
- Beschwerderecht
- Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens
- Anspruch auf Schmerzensgeld (Entschädigung)
Für die Schadensersatzansprüche sind Fristen vorgesehen.
Auch diskriminierende Kündigungen sind unwirksam.
Die Diskriminierung muß glaubhaft gemacht werden.
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- Beschwerderecht
- Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens
- Anspruch auf Schmerzensgeld (Entschädigung)
Für die Schadensersatzansprüche sind Fristen vorgesehen.
Auch diskriminierende Kündigungen sind unwirksam.
Die Diskriminierung muß glaubhaft gemacht werden.
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