Diskriminierung: Vorbeugen

Das Antidiskriminierungsrecht (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) stellt Unternehmen vor völlig neue Herausforderungen. Notwendig ist eine umfassende Planung, da Diskriminierungsfragen in fast allen Bereichen des Arbeitsrechts auftreten und zu erheblichen Schäden führen können. Nur durch ein Gesamtkonzept kann umfassend Schaden vom Unternehmen abgewendet werden. Gleichzeitig werden dadurch auch Kosten durch andere Formen der Würdeverletzung (Mobbing, Straining u.a.) verhindert.
Ein erfolgreiches Konzept gegen Diskriminierung und Würdeverletzung besteht aus zwei Bestandteilen:
1. Ausschalten von Einzelfehlern
2. Umbau des gesamten Unternehmens zur "diskriminierungsfreien Zone" (Gesamtkonzept)
Werden diese Punkte entschlossen angegangen, führen wir eine umfassende Analyse für alle relevanten Prozesse durch. Aufbauend auf den Ergebnissen erarbeiten wir mit Ihnen ein nachhaltig wirkendes Konzept. Es dient einerseits dazu Schäden zu vermeiden. Gleichzeitig kann es dazu beitragen Ihre Mitarbeiter besser zu motivieren und dadurch effizienter zu machen.
Im Rahmen des Audits werden insbesondere folgende Bereiche analysiert:
In vielen Fällen ist eine weitgehende Dokumentation notwendig. Wir unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Meist ist eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erforderlich, z.B. um eine Betriebsvereinbarung zum Schutz der Würde (Ausschluß von Diskriminierung, Mobbing etc.) im Unternehmen oder zum Beschwerdemanagement abzuschließen. Wir erarbeiten praxistaugliche Entwürfe vor und begleiten Sie auch bei Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern. Durch ein umsichtiges Beschwerdemanagement können Probleme erkannt und frühzeitig ausgeräumt werden.
Unternehmen sollten umfassende Antidiskriminierungsschulungen sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung nachweisen können, um Schäden durch Diskriminierung und Mobbing zu vermeiden. Wir können Sie dabei unterstützen und ein für Sie passendes Konzept erarbeiten.
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
Ein erfolgreiches Konzept gegen Diskriminierung und Würdeverletzung besteht aus zwei Bestandteilen:
1. Ausschalten von Einzelfehlern
2. Umbau des gesamten Unternehmens zur "diskriminierungsfreien Zone" (Gesamtkonzept)
Werden diese Punkte entschlossen angegangen, führen wir eine umfassende Analyse für alle relevanten Prozesse durch. Aufbauend auf den Ergebnissen erarbeiten wir mit Ihnen ein nachhaltig wirkendes Konzept. Es dient einerseits dazu Schäden zu vermeiden. Gleichzeitig kann es dazu beitragen Ihre Mitarbeiter besser zu motivieren und dadurch effizienter zu machen.
Im Rahmen des Audits werden insbesondere folgende Bereiche analysiert:
- Einstellungen und Auswahlverfahren,
- Beruflicher Aufstieg und Personalentwicklung,
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Trennungsprozesse,
- Vertragsgestaltung,
- Betriebsvereinbarungen,
- Vergütungssysteme,
- Arbeitszeitsysteme.
In vielen Fällen ist eine weitgehende Dokumentation notwendig. Wir unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Meist ist eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erforderlich, z.B. um eine Betriebsvereinbarung zum Schutz der Würde (Ausschluß von Diskriminierung, Mobbing etc.) im Unternehmen oder zum Beschwerdemanagement abzuschließen. Wir erarbeiten praxistaugliche Entwürfe vor und begleiten Sie auch bei Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern. Durch ein umsichtiges Beschwerdemanagement können Probleme erkannt und frühzeitig ausgeräumt werden.
Unternehmen sollten umfassende Antidiskriminierungsschulungen sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung nachweisen können, um Schäden durch Diskriminierung und Mobbing zu vermeiden. Wir können Sie dabei unterstützen und ein für Sie passendes Konzept erarbeiten.
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung