Mobbing: Schriftliche Beweise für herabwürdigendes Verhalten wie Beleidigung, Verächtlichmachen, Schikanieren, Ausgrenzen:
E-Mails
Intranet Mitteilungen
Protokolle von Sitzungen
Leistungsnachweise und Belobigungen
Mobbingchronologie: Diese muß genau aufführen, was, wer, wann getan hat. Möglichst mit Datum, Uhrzeit, Ort und Anwesende
Allgemein: Zeugenaussagen sichern, also mögliche Zeugen um schriftliche Stellungnahme bitten.
Ausgeschiedene Kollegen sind in der Regel aussagefreudiger als solche, die noch um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen.
Zwischenzeugnis anfordern (dies dürfte vor Beginn eines Verfahrens wahrheitsgemäß besser ausfallen als danach. Rechnen Sie im Verfahren mit extrem negativer Darstellung Ihrer Leistungen für das Unternehmen.
Fristen: Wieviel Zeit Sie haben, hängt ab von den geltenden Verträgen und der Art der Vorgänge. Die allgemeine Verjährung endet drei Jahre nach Ende des Jahres in dem der Vorfall stattgefunden hat und Sie davon wußten. Bei Mobbing beginnt die Frist mit Ende des letzten entwürdigenden Vorgangs.