Meldungen 2007
Mitwirkung von Prof. Dr. Alenfelder am Report der AGE (Europaverband gegen Altersdiskriminierung)
AGE Report on the Transposition and Implementation of the Employment Equality Directive 2000/78/EC, November 2007
AGE Report on the Transposition and Implementation of the Employment Equality Directive 2000/78/EC, November 2007
Spiegel Online, IQ Rabatt verfassungswidrig Spiegel Online, 24.09.2007: "Der IQ- Rabatt ist verfassungswidrig"
Beitrag zum Erlaß von Studiengebühren für Hochintelligente mit einem Gutachten von Prof. Dr. Alenfelder.
"Auf Basis dieser Erkenntnisse verstößt die Verknüpfung des Studiengebührenerlasses mit der Intelligenz des Studenten eindeutig gegen das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig", sagt Klaus Michael Alenfelder, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Anti-Diskriminierungs-Recht. Bei der IQ-Regelung hätten Studenten keine Möglichkeit, die Studiengebühren durch ein bestimmtes Verhalten erlassen zu bekommen, so der Bonner Rechtsanwalt - daher könne "von Chancengleichheit keine Rede mehr sein.
...
Laut Statistik würden nur zwei Prozent der Bevölkerung den Test bestehen. Doch auch wenn nur eine Handvoll vom neuen IQ-Rabatt profitiert, werden damit alle Studenten nach Intelligenz sortiert. "Dadurch, dass hier eine ganze Gruppe von Menschen benachteiligt wird, ist eine solche Ungleichbehandlung noch schwerer zu rechtfertigen", sagt Rechtsexperte Klaus Michael Alenfelder."
Zum Beitrag
"Klaus Michael Alenfelder, Experte für Anti-Diskriminierungs-Recht, sieht im Studiengebührenerlass für Studenten, die einen IQ von mindestens 130 nachweisen, eine Verletzung des Grundgesetzes."
Zum Gutachten
Beitrag zum Erlaß von Studiengebühren für Hochintelligente mit einem Gutachten von Prof. Dr. Alenfelder.
"Auf Basis dieser Erkenntnisse verstößt die Verknüpfung des Studiengebührenerlasses mit der Intelligenz des Studenten eindeutig gegen das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig", sagt Klaus Michael Alenfelder, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Anti-Diskriminierungs-Recht. Bei der IQ-Regelung hätten Studenten keine Möglichkeit, die Studiengebühren durch ein bestimmtes Verhalten erlassen zu bekommen, so der Bonner Rechtsanwalt - daher könne "von Chancengleichheit keine Rede mehr sein.
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Laut Statistik würden nur zwei Prozent der Bevölkerung den Test bestehen. Doch auch wenn nur eine Handvoll vom neuen IQ-Rabatt profitiert, werden damit alle Studenten nach Intelligenz sortiert. "Dadurch, dass hier eine ganze Gruppe von Menschen benachteiligt wird, ist eine solche Ungleichbehandlung noch schwerer zu rechtfertigen", sagt Rechtsexperte Klaus Michael Alenfelder."
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"Klaus Michael Alenfelder, Experte für Anti-Diskriminierungs-Recht, sieht im Studiengebührenerlass für Studenten, die einen IQ von mindestens 130 nachweisen, eine Verletzung des Grundgesetzes."
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Erste Erfahrungen mit dem AGG 18.08.2007, WDR 5: Erste Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Interview Prof. Dr. Alenfelder
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1 Jahr AGG - Heute Journal Online: 1 Jahr AGG, 16.08.2007
Ein Bericht des Heute Journals Online beleuchtet die Auswirkungen des AGG nach einem Jahr. Beispielhaft ist dabei der Fall einer Mandantin von Prof. Dr. Alenfelder dargestellt: Es handelt sich dabei um die Diskriminierung einer weiblichen Führungskraft wegen ihres Geschlechts.
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Ein Bericht des Heute Journals Online beleuchtet die Auswirkungen des AGG nach einem Jahr. Beispielhaft ist dabei der Fall einer Mandantin von Prof. Dr. Alenfelder dargestellt: Es handelt sich dabei um die Diskriminierung einer weiblichen Führungskraft wegen ihres Geschlechts.
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Verbraucherschutz älterer Menschen - Verbraucherschutzkonferenz in Lüneburg, 29.09.2007
Vortrag und Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Alenfelder
Vortrag und Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Alenfelder
Willkürliche Grenzen - Diskriminierungen aufgrund des Alters sind im Arbeitsleben besonders häufig
FrauenRat 4/07:
"Das AGG sei für die Probleme Älterer »wo es spannend wird, nicht anwendbar. Und da, wo es anwend bar ist, ist es nicht spannend so jedenfalls im Zivilrecht«, fasste der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Dr. Klaus Michael Alenfelder, bei einer Fachtagung des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe zusammen. Sein Beispiel: Wer im Discounter beim Kauf einer Flasche Wasser behindert wird, weil er der Verkäuferin zu alt erscheint, kann nach dem AGG sofort klagen. Wenn aber ein älterer Mensch den erheblich wahrscheinlicheren Fall erlebt, dass ihm die Bank einen Kredit verweigert, kann er sich nicht auf das AGG berufen. Der Nutzen im zivilrechtlichen Bereich ist also für Ältere oft gleich null, weil der Gesetzgeber viele neuralgische Punkte ausgeklammert hat. Mehr Effizienz biete das Gesetz im Arbeitsrecht, so Alenfelder. Hier könne der Arbeitgeber für die Benachteiligung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers wegen des Alters zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden auch wenn diese Diskriminierung durch einen Kollegen oder eine Kollegin erfolgt ist. Die Verantwortlichen müssten also dafür sorgen, dass ihre Unternehmen Ältere gleich behandeln, sonst könne es für sie empfindlich teuer werden."
Beitrag Teil 1, Teil 2, Teil 3
FrauenRat 4/07:
"Das AGG sei für die Probleme Älterer »wo es spannend wird, nicht anwendbar. Und da, wo es anwend bar ist, ist es nicht spannend so jedenfalls im Zivilrecht«, fasste der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Dr. Klaus Michael Alenfelder, bei einer Fachtagung des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe zusammen. Sein Beispiel: Wer im Discounter beim Kauf einer Flasche Wasser behindert wird, weil er der Verkäuferin zu alt erscheint, kann nach dem AGG sofort klagen. Wenn aber ein älterer Mensch den erheblich wahrscheinlicheren Fall erlebt, dass ihm die Bank einen Kredit verweigert, kann er sich nicht auf das AGG berufen. Der Nutzen im zivilrechtlichen Bereich ist also für Ältere oft gleich null, weil der Gesetzgeber viele neuralgische Punkte ausgeklammert hat. Mehr Effizienz biete das Gesetz im Arbeitsrecht, so Alenfelder. Hier könne der Arbeitgeber für die Benachteiligung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers wegen des Alters zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden auch wenn diese Diskriminierung durch einen Kollegen oder eine Kollegin erfolgt ist. Die Verantwortlichen müssten also dafür sorgen, dass ihre Unternehmen Ältere gleich behandeln, sonst könne es für sie empfindlich teuer werden."
Beitrag Teil 1, Teil 2, Teil 3
Konferenz der AGE in Brüssel 20.04.2007:
Prof. Dr. Alenfelder berichtet über das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf der Konferenz der AGE, der European Older People`s Platform in Brüssel.
Mehr dazu
Prof. Dr. Alenfelder berichtet über das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf der Konferenz der AGE, der European Older People`s Platform in Brüssel.
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Tagungsbericht Kuratorium Deutsche Altershilfe Tagungsdokumentation des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, 22.02.2007
Gleichbehandlung älterer Menschen: Handlungsempfehlungen und Wege aus der Altersdiskriminierung – Ein Thema für Senioren-Organisationen, Verbände und Kommunen
Dokumentation der Fachtagung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe am 22. Februar 2007 in Köln mit einem Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für ältere Menschen", S. 31 - 53
zur Dokumentation des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
Gleichbehandlung älterer Menschen: Handlungsempfehlungen und Wege aus der Altersdiskriminierung – Ein Thema für Senioren-Organisationen, Verbände und Kommunen
Dokumentation der Fachtagung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe am 22. Februar 2007 in Köln mit einem Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für ältere Menschen", S. 31 - 53
zur Dokumentation des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
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