Meldungen 2010
18.11.2010: Mobbing und Diskriminierung - rechtliche Kernprobleme
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder auf dem 5. Deutscher Antidiskriminierungstag, Merseburg
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder auf dem 5. Deutscher Antidiskriminierungstag, Merseburg
25.10.2010, Anti Discrimination Law: Remedies and Sanctions
Vortrag und Workshop Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Vortrag und Workshop Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Deutschland blockiert eine neue EU-Richtlinie, die Opfern von Diskriminierung mehr Schutz bieten würde, 6/2010
"Dass die neue Richtlinie der Wirtschaft schaden würde, glaubt Klaus Michael Alenfelder dagegen nicht. Er ist Professor für Wirtschaftsrecht und hat sich auf Diskriminierungsfälle spezialisiert. „Bis jetzt gab es kaum Klagen auf der Basis des Antidiskriminierungsgesetzes und die Höhe der Entschädigungszahlungen war häufig relativ niedrig, vor allem im Zivilrecht.“
Im Gegenteil, erklärt Alenfelder, verursache diskriminierende Behandlung hohe Kosten für Firmen. Denn Mitarbeiter, die merkten, dass ihre Firma Kollegen diskriminiert, seien schlechter motiviert. Das bedeute weniger Leistung und führt laut Studien zu mehr – teuren – Krankheitstagen. Auf jeden Fall sei Diskriminierung ein Angriff auf die Menschenwürde. Unterstellt, das Ende der Diskriminierung verursache tatsächlich höhere Kosten, „dann muss man sich fragen, was ist wichtiger: Geld oder Menschenwürde? Warum also keine Kinder einstellen? Das wäre doch noch billiger.“
Alenfelder glaubt nicht an eine schnelle Verabschiedung der Richtlinie. „Der entscheidende Faktor sind die Wirtschaftsverbände, nicht die Politik. Denn FDP und einflussreiche Teile der Union haben enge Verbindungen zur Wirtschaft.“ Deshalb sei vorerst keine Änderung der deutschen Position zu erwarten."
Amnesty International Journal Juni 2010
"Dass die neue Richtlinie der Wirtschaft schaden würde, glaubt Klaus Michael Alenfelder dagegen nicht. Er ist Professor für Wirtschaftsrecht und hat sich auf Diskriminierungsfälle spezialisiert. „Bis jetzt gab es kaum Klagen auf der Basis des Antidiskriminierungsgesetzes und die Höhe der Entschädigungszahlungen war häufig relativ niedrig, vor allem im Zivilrecht.“
Im Gegenteil, erklärt Alenfelder, verursache diskriminierende Behandlung hohe Kosten für Firmen. Denn Mitarbeiter, die merkten, dass ihre Firma Kollegen diskriminiert, seien schlechter motiviert. Das bedeute weniger Leistung und führt laut Studien zu mehr – teuren – Krankheitstagen. Auf jeden Fall sei Diskriminierung ein Angriff auf die Menschenwürde. Unterstellt, das Ende der Diskriminierung verursache tatsächlich höhere Kosten, „dann muss man sich fragen, was ist wichtiger: Geld oder Menschenwürde? Warum also keine Kinder einstellen? Das wäre doch noch billiger.“
Alenfelder glaubt nicht an eine schnelle Verabschiedung der Richtlinie. „Der entscheidende Faktor sind die Wirtschaftsverbände, nicht die Politik. Denn FDP und einflussreiche Teile der Union haben enge Verbindungen zur Wirtschaft.“ Deshalb sei vorerst keine Änderung der deutschen Position zu erwarten."
Amnesty International Journal Juni 2010
Udo Voigt loses fight for right to hotel room 22.06.2010, BBC: Diskriminierungsklage des NPD Vorsitzenden Voigt erfolglos
Bericht mit Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder
Bericht der BBC
UK Wired News, 22.06.2010
Bericht mit Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder
Bericht der BBC
UK Wired News, 22.06.2010
16.04.2010: Spiegel: Wenn Deutsche Deutsche diskriminieren
"In deutschen Betrieben spielen innerdeutsche Diskriminierungen eine bedeutende Rolle", sagt Klaus Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht. West gegen Ost oder Nord gegen Süd - innerdeutsche Diskriminierung finde in allen Himmelsrichtungen statt. "Die Benachteiligung geht sogar so weit, dass jemand nur Leute aus seinem Landkreis einstellt und alle anderen Bewerber trotz passender Qualifikation keine Chance haben", sagt Alenfelder.
...
Kaum jemand geht mit seinem Problem an die Öffentlichkeit, die wenigstens wenden sich an einen Anwalt. In Alenfelders Kanzlei entfallen nur etwa drei Prozent aller Diskriminierungsfälle auf innerdeutsche Streitfälle. Benachteiligungen wegen des Alters, Geschlechts oder einer Behinderung landen sehr viel häufiger vor dem Richter.
Alenfelders Begründung: "Die juristische Argumentation ist schwierig." Denn auch wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft schützen soll, gehört die Herkunft aus einer deutschen Region nicht dazu.
...
Weil die Rechtslage so schwierig ist, hilft sich Experte Alenfelder über einen Umweg. "Man muss eine Begründung haben, die stichhaltig ist." So habe er beispielsweise in einem aktuellen Fall, in dem eine Mandantin am Arbeitsplatz wegen ihrer ostdeutschen Herkunft beschimpft wurde, die ethnische Diskriminierung nur als Teilbegründung in die Klageschrift aufgenommen. Hauptbegründung sei hingegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts gewesen."
Bericht
"In deutschen Betrieben spielen innerdeutsche Diskriminierungen eine bedeutende Rolle", sagt Klaus Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht. West gegen Ost oder Nord gegen Süd - innerdeutsche Diskriminierung finde in allen Himmelsrichtungen statt. "Die Benachteiligung geht sogar so weit, dass jemand nur Leute aus seinem Landkreis einstellt und alle anderen Bewerber trotz passender Qualifikation keine Chance haben", sagt Alenfelder.
...
Kaum jemand geht mit seinem Problem an die Öffentlichkeit, die wenigstens wenden sich an einen Anwalt. In Alenfelders Kanzlei entfallen nur etwa drei Prozent aller Diskriminierungsfälle auf innerdeutsche Streitfälle. Benachteiligungen wegen des Alters, Geschlechts oder einer Behinderung landen sehr viel häufiger vor dem Richter.
Alenfelders Begründung: "Die juristische Argumentation ist schwierig." Denn auch wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft schützen soll, gehört die Herkunft aus einer deutschen Region nicht dazu.
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Weil die Rechtslage so schwierig ist, hilft sich Experte Alenfelder über einen Umweg. "Man muss eine Begründung haben, die stichhaltig ist." So habe er beispielsweise in einem aktuellen Fall, in dem eine Mandantin am Arbeitsplatz wegen ihrer ostdeutschen Herkunft beschimpft wurde, die ethnische Diskriminierung nur als Teilbegründung in die Klageschrift aufgenommen. Hauptbegründung sei hingegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts gewesen."
Bericht
15.03.2010, Anti Discrimination Law: Remedies and Sanctions, Trier
Schulung von Richtern aus Deutschland und anderen EU Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Schulung von Richtern aus Deutschland und anderen EU Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
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