Prof. Dr. Alenfelder:
"Ich will, daß jeder Mensch nicht nach Vorurteilen, sondern nach seinen Fähigkeiten beurteilt wird. Für mich – meine Damen und Herren – kommt Recht von Gerechtigkeit. Denn durch das Gesetz gelangen wir zur Gerechtigkeit. Für mich ist das Gesetz nicht das Schwert der Starken, sondern der Schild der Schwachen" Rede auf dem 3. Deutschen Antidiskriminierungstag am 18.07.2008
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Warum sollten Sie zu uns kommen?Kündigung, Diskriminierung und Mobbing gefährden die wirtschaftliche Existenz und häufig die Gesundheit. Sie brauchen kompetente Unterstützung. Dies bieten wir Ihnen:
Qualifikation:
Die Qualifikation von Prof. Dr. Alenfelder:
Spezialisierung:
Prof. Dr. Alenfelder beschäftigt sich ausschließlich mit Arbeitsrecht, denn wer alles bearbeitet, kann nirgendwo Spezialist sein. Er betreut insbesondere folgende Verfahren: Seit 2004 vertritt Prof. Dr. Alenfelder regelmäßig Opfer von Mobbing und Diskriminierung, insgesamt hat er mehrere hundert derartiger Verfahren betreut. Siehe dazu auch die zahlreichen Presseberichte und Beiträge seit 2006. Erfahrung:
Zulassung als Anwalt: 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht: 2000 Prof. Dr. Alenfelder hat seit 1996 tausende von Arbeitsrechtsverfahren und mehrere hundert Diskriminierungs- und Mobbingverfahren betreut. Niemand in Deutschland hat mehr Diskriminierungsopfer im Arbeitsrecht vertreten als er - soweit uns bekannt. Erfolge:
Niemand kann Ihnen Erfolg vor Gericht garantieren, auch wir nicht, aber Erfolge in der Vergangenheit können ein Zeichen für gute Arbeit sein. Die höchsten Summen, die bislang in Deutschland wegen Diskriminierung gezahlt wurden (soweit uns bekannt), sind in Verfahren ausgehandelt worden, die wir betreut haben:
Weitere Erfolge Kündigung UND Diskriminierung:
Kündigungen können die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Hier gilt es energisch vorzugehen, um Sie zu schützen. Diskriminierung ist jede Benachteiligung, weil das Opfer einer gesetzlich geschützten Gruppe angehört, also z. B. wegen Geschlechts, Alters, Behinderung und Religion. Dabei reicht es aus, wenn die Zugehörigkeit zu der Gruppe ein Motiv neben anderen Motiven ist. Häufig ist eine Kündigung gleichzeitig eine Diskriminierung (z. B. Kündigung wegen des Alters, wegen Behinderung oder Schwangerschaft). Dann besteht Anspruch auf den Arbeitsplatz und eine abschreckend hohe Entschädigung. Anders als eine Abfindung ist eine Entschädigung STEUERFREI. Wir führen Klagen wegen Kündigungen UND wegen Diskriminierung, soweit Indizien vorhanden sind und es sinnvoll ist. Beides muß gleichrangig bearbeitet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Prof. Dr. Alenfelder führt nicht nur dauernd derartige Verfahren, er schult auch regelmäßig Richter und Anwälte im Antidiskriminierungsrecht. Kosten - oft geringer als gedacht:
Wir rechnen im wesentlichen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab - wie alle anderen Rechtsanwälte, unabhängig von Qualifikation und Spezialisierung. Das wird regelmäßig von einer Rechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutz) übernommen. Änderungen ergeben sich insbesondere bei erfolgreichem Abschluß des Verfahrens durch Vergleich (erhöhte Vergleichsgebühr) - dem Sie zustimmen müssen - sowie bei Fahrtkosten, Kopierkosten u.a. Weitere Informationen zu den Kosten
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ErfolgeNachfolgend eine Auswahl der Erfolge von Prof. Dr. Alenfelder
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