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Prof. Dr. Klaus M. Alenfelder
​Rechtsanwalt

Picture
Prof. Dr. Alenfelder:
"Ich will, daß jeder Mensch nicht nach Vorurteilen, sondern nach seinen Fähigkeiten beurteilt wird. 
Für mich – meine Damen und Herren – kommt Recht von Gerechtigkeit. Denn durch das Gesetz gelangen wir zur Gerechtigkeit. 
Für mich ist das Gesetz nicht das Schwert der Starken, sondern der Schild der Schwachen"
Rede auf dem 3. Deutschen Antidiskriminierungstag am 18.07.2008
English

Warum sollten Sie zu uns kommen?

Kündigung und Diskriminierung gefährden die wirtschaftliche Existenz und häufig die Gesundheit. Sie brauchen kompetente Unterstützung. Dies bieten wir Ihnen:
Qualifikation: ​
Die Qualifikation von Prof. Dr. Alenfelder:
  • Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht,
  • Professor für Wirtschaftsrecht, FH Nordhessen
  • Dr. iur., Universität Bonn
  • Regelmäßige Vorträge und Schulungen für Richter, Anwälte und Ministerialbeamte aus Deutschland und den anderen EU Staaten für die Europäische Rechtsakademie, Trier. 
  • (Wissenschaftliche) Veröffentlichungen
Spezialisierung: 
Prof. Dr. Alenfelder beschäftigt sich ausschließlich mit Arbeitsrecht, denn wer alles bearbeitet, kann nirgendwo Spezialist sein.
Er betreut insbesondere folgende Verfahren: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing, Straining, Bossing
  • Kündigung
  • Abmahnung 

Seit 2004 vertritt Prof. Dr. Alenfelder regelmäßig Opfer von Mobbing und Diskriminierung, insgesamt hat er mehrere hundert derartiger Verfahren betreut. Siehe dazu auch die zahlreichen Presseberichte und Beiträge seit 2006.
Erfahrung:
Zulassung als Anwalt:  1996
Fachanwalt für Arbeitsrecht: 2000

Prof. Dr. Alenfelder hat seit 1996 tausende von Arbeitsrechtsverfahren und mehrere hundert Diskriminierungs- und Mobbingverfahren betreut. Niemand in Deutschland hat mehr Diskriminierungsopfer im Arbeitsrecht vertreten als er - soweit uns bekannt.
Erfolge:
Niemand kann Ihnen Erfolg vor Gericht garantieren, auch wir nicht, aber Erfolge in der Vergangenheit können ein Zeichen für gute Arbeit sein.

Die höchsten Summen, die bislang in Deutschland wegen Diskriminierung gezahlt wurden (soweit uns bekannt), sind in Verfahren ausgehandelt worden, die wir betreut haben:
  • Höchster abgeschlossener Vergleich: 541.000 €
  • Höchster angebotener Vergleich: 500.000 €

Weitere Erfolge
Kündigung UND Diskriminierung:
Kündigungen können die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Hier gilt es energisch vorzugehen, um Sie zu schützen. Diskriminierung ist jede Benachteiligung, weil das Opfer einer gesetzlich geschützten Gruppe angehört, also z. B. wegen Geschlechts, Alters, Behinderung und Religion. Dabei reicht es aus, wenn die Zugehörigkeit zu der Gruppe ein Motiv neben anderen Motiven ist. Häufig  ist eine Kündigung gleichzeitig eine Diskriminierung (z. B. Kündigung wegen des Alters, wegen Behinderung oder Schwangerschaft). Dann besteht Anspruch auf den Arbeitsplatz und eine abschreckend hohe Entschädigung. 

Anders als eine Abfindung ist eine Entschädigung STEUERFREI.


Wir führen Klagen wegen Kündigungen UND wegen Diskriminierung, soweit Indizien vorhanden sind und es sinnvoll ist. Beides muß gleichrangig bearbeitet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Prof. Dr. Alenfelder führt nicht nur dauernd derartige Verfahren, er schult auch regelmäßig Richter und Anwälte im Antidiskriminierungsrecht.
Kosten - oft geringer als gedacht:
Wir rechnen im wesentlichen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab - wie alle anderen Rechtsanwälte, unabhängig von Qualifikation und Spezialisierung. Das wird regelmäßig von einer Rechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutz) übernommen.

​Änderungen ergeben sich insbesondere bei erfolgreichem Abschluß des Verfahrens durch Vergleich (erhöhte Vergleichsgebühr) - dem Sie zustimmen müssen - sowie bei Fahrtkosten, Kopierkosten u.a.

Weitere Informationen zu den Kosten

Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder
MDR, 12.04.2011


Altersdiskriminierung, Monitor, 24.09.2009
Ab Minute 6:20 Kommentar Prof. Dr. Alenfelder

Erfolge

Nachfolgend eine Auswahl der Erfolge von Prof. Dr. Alenfelder
  • ​541.000 €: Behindertendiskriminierung (Vergleich)
  • 500.000 €: Alters- und Geschlechtsdiskriminierung (vom Arbeitgeber angebotener Vergleich)
  • 325.000 €: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft (vom Arbeitgeber angebotener Vergleich)
  • 320.000 €: Altersdiskriminierung (Vergleich)
  • 300.000 €: Behindertendiskriminierung (vom Arbeitgeber angebotener Vergleich)
  • 270.000 €: Geschlechtsdiskriminierung  (Vergleich)
  • 250.000 € zzgl. Lohnerhöhung: Alters-/Geschlechtsdiskriminierung (vom Arbeitgeber angebotener Vergleich)
  • 230.000 €: Diskriminierung wegen Behinderung (vom Arbeitgeber angebotener Vergleich)
  • 200.000 €: Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung (Vergleich)
  • 200.000 €: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Vergleich)
  • 200.000 €: Altersdiskriminierung  (Vergleich)
  • 200.000 €: Geschlechtsdiskriminierung  (Vergleich)
  • 200.000 €: wegen Diskriminierung auf Grund ethnischer Herkunft/Behinderung (vom Gericht vorgeschlagen)
  • 130.000 €: Diskriminierung wegen Alters und Behinderung
  • 110.000 €: Diskriminierung wegen Behinderung




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Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Alenfelder
Wolfsgasse 8
53225 Bonn

kanzlei@alenfelder.de

Telefon: 0228-946600
Fax: 0228-9466029
​

Tweets von @Alenfelder

Fotos: Pixabay.com - Creative Commons001
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