Mobbing und Straining
Viele Menschen leiden unter Mobbing, Straining und anderen Formen der Persönlichkeitsrechtsverletzung am Arbeitsplatz. Häufig sind sie gleichzeitig Opfer von Diskriminierung. In allen diesen Fällen wird die Menschenwürde des Opfers angetastet. Die Rechtsfolgen sind unterschiedlich:
- Mobbing und Straining: Angriffe auf die Menschenwürde des Opfers durch langanhaltende häufige Angriffe (Mobbing) oder wenige Angriffe mit langanhaltender Wirkung (Straining). Die Übergriffe müssen sich in der Regel über mindestens sechs Monate erstrecken. Wenn das Opfer dies nachweist, kann es Schadensersatz und Schmerzensgeld ("Entschädigung") verlangen.
- Diskriminierung: Jede Benachteiligung des Opfers, weil es einer geschützten Gruppe angehört (z.B. wegen Alters, ethnischer Herkunft, Behinderung oder Geschlechts). Opfer von Diskriminierung müssen glaubhaft machen, daß sie diskriminiert wurden und können dann Schadensersatz und Schmerzensgeld ("Entschädigung") verlangen.
Häufig liegt Mobbing und Diskriminierung gleichzeitig vor.
Weiter