Meldungen 2016
Mitarbeiter verklagt die Stadt Sinzig wegen Mobbing, 16.12.2016
Prof. Dr. Alenfelder vertritt den Kläger:
"Mobbing – Klage gegen Stadt Sinzig – Bei der heutigen Güteverhandlung am 15.12.2016 trafen sich die beiden Parteien im Amtsgericht Sinzig. Vertreten wurde die Stadt von RA Görgen aus Andernach. Wie bei der letzten Verhandlung im November, bei der ein anderer Mitarbeiter der Stadt diese wegen unrechtmäßiger Kündigung verklagte, war wieder kein Vertreter der Stadt vor Ort. Auch BM Kroeger erschien trotz seiner Krankmeldung nicht.
Die Rechtsvertretung des 47-jährigen Mitarbeiters übernahm Prof. Dr. Alenfelder aus Bonn, der sich auf Diskriminierung, Mobbings, Strainings, Bossings und sonstigen Verletzungen der Menschenwürde am Arbeitsplatz spezialisiert hat.
Thema der Verhandlung war das Mobbing eines Mitarbeiters seitens der Stadt. In vorherigen Verfahren konnte keine Einigung erzielt werden. Im Raum stehen dabei 37.000,- € Schadenersatz oder bei einer Kündigung eine Abfindung von 110.000,- €."
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Prof. Dr. Alenfelder vertritt den Kläger:
"Mobbing – Klage gegen Stadt Sinzig – Bei der heutigen Güteverhandlung am 15.12.2016 trafen sich die beiden Parteien im Amtsgericht Sinzig. Vertreten wurde die Stadt von RA Görgen aus Andernach. Wie bei der letzten Verhandlung im November, bei der ein anderer Mitarbeiter der Stadt diese wegen unrechtmäßiger Kündigung verklagte, war wieder kein Vertreter der Stadt vor Ort. Auch BM Kroeger erschien trotz seiner Krankmeldung nicht.
Die Rechtsvertretung des 47-jährigen Mitarbeiters übernahm Prof. Dr. Alenfelder aus Bonn, der sich auf Diskriminierung, Mobbings, Strainings, Bossings und sonstigen Verletzungen der Menschenwürde am Arbeitsplatz spezialisiert hat.
Thema der Verhandlung war das Mobbing eines Mitarbeiters seitens der Stadt. In vorherigen Verfahren konnte keine Einigung erzielt werden. Im Raum stehen dabei 37.000,- € Schadenersatz oder bei einer Kündigung eine Abfindung von 110.000,- €."
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Wegen Mobbing und Schikane: Betriebsrat klagt gegen Textilfirma – Express, 22.06.2016
Betriebsratsmitglieder erheben schwere Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber. Prof. Dr. Alenfelder vertritt die Kläger:
"Aus der 600 Seiten langen Klageschrift mit noch mal 600 Seiten Anlagen geht hervor, wie mit den Betriebsräten umgegangen sein soll.
Darin wird Tag genau geschildert, dass etwa ein Vorgesetzter den Betriebsrat als „Robin Hood für Arme“ und „Vollidioten“ bezeichnet oder andere Mitarbeiter aufgefordert haben soll, den Betriebsrat zu meiden.
Betriebsräte „vernichten“
Auch soll offen gesagt worden sein, dass man die Betriebsräte „vernichten“ möchte. Dazu soll mit einer Betriebsschließung gedroht worden sein, wenn Mitarbeiter den Betriebsrat unterstützen sollten.
Sven B. fordert 217 000 Euro, Bijan R. und ein weiterer Betriebsrat je 50 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.
„Feindselige Übergriffe“
Laut Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, dem Anwalt der Betriebsratsmitglieder, sind die Kriterien für Mobbing erfüllt. „Vorausgesetzt sind langandauernde, feindselige Übergriffe, insbesondere Schikanen gegenüber Mitarbeitern. Dies liegt nach unserer Ansicht vor." Ein weiterer Klagepunkt ist die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also Diskriminierung."
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Betriebsratsmitglieder erheben schwere Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber. Prof. Dr. Alenfelder vertritt die Kläger:
"Aus der 600 Seiten langen Klageschrift mit noch mal 600 Seiten Anlagen geht hervor, wie mit den Betriebsräten umgegangen sein soll.
Darin wird Tag genau geschildert, dass etwa ein Vorgesetzter den Betriebsrat als „Robin Hood für Arme“ und „Vollidioten“ bezeichnet oder andere Mitarbeiter aufgefordert haben soll, den Betriebsrat zu meiden.
Betriebsräte „vernichten“
Auch soll offen gesagt worden sein, dass man die Betriebsräte „vernichten“ möchte. Dazu soll mit einer Betriebsschließung gedroht worden sein, wenn Mitarbeiter den Betriebsrat unterstützen sollten.
Sven B. fordert 217 000 Euro, Bijan R. und ein weiterer Betriebsrat je 50 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.
„Feindselige Übergriffe“
Laut Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, dem Anwalt der Betriebsratsmitglieder, sind die Kriterien für Mobbing erfüllt. „Vorausgesetzt sind langandauernde, feindselige Übergriffe, insbesondere Schikanen gegenüber Mitarbeitern. Dies liegt nach unserer Ansicht vor." Ein weiterer Klagepunkt ist die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also Diskriminierung."
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So soll das Gleichbehandlungsgesetz verschärft werden - Spiegel, 09.08.2016
Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung zu notwendigen Verschärfungen:
"Bisher haben Mitarbeiter oder Bewerber, die sich benachteiligt sehen, nur zwei Monate Zeit für Forderungen nach Schadensersatz. Es sei "dringend erforderlich", diese Frist auf ein halbes Jahr zu verlängern, schreiben die Autoren der ADS-Studie.
Dem Bonner Experten für Antidiskriminierungsrecht, Klaus Michael Alenfelder, geht das nicht weit genug. "Der Anspruch sollte frühestens nach drei Jahren verjähren", sagt er. Oft litten die Betroffenen jahrelang, bevor sie die Kraft fänden, gerichtlich gegen ihre Benachteiligung vorzugehen.
Außerdem müssten laut Alenfelder den Opfern von Diskriminierungen wirklich abschreckende Entschädigungen zugesprochen werden. Die seien derzeit meist zu niedrig."
Zum Vorschlag einer Quote:
"Soweit es um feste Quoten geht, ist das massive Diskriminierung im Namen der Diskriminierungsfreiheit", entgegnet Alenfelder. Sprich: Wer einen bestimmten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund einstellen muss, benachteiligt damit Bewerber ohne Migrationshintergrund.
Der Jurist hält diesen Ansatz auch für wirtschaftlich gefährlich: Er zwinge Unternehmen dazu, Menschen zu beschäftigen und zu befördern, die womöglich schlechter qualifiziert seien als andere Kandidaten."
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Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung zu notwendigen Verschärfungen:
"Bisher haben Mitarbeiter oder Bewerber, die sich benachteiligt sehen, nur zwei Monate Zeit für Forderungen nach Schadensersatz. Es sei "dringend erforderlich", diese Frist auf ein halbes Jahr zu verlängern, schreiben die Autoren der ADS-Studie.
Dem Bonner Experten für Antidiskriminierungsrecht, Klaus Michael Alenfelder, geht das nicht weit genug. "Der Anspruch sollte frühestens nach drei Jahren verjähren", sagt er. Oft litten die Betroffenen jahrelang, bevor sie die Kraft fänden, gerichtlich gegen ihre Benachteiligung vorzugehen.
Außerdem müssten laut Alenfelder den Opfern von Diskriminierungen wirklich abschreckende Entschädigungen zugesprochen werden. Die seien derzeit meist zu niedrig."
Zum Vorschlag einer Quote:
"Soweit es um feste Quoten geht, ist das massive Diskriminierung im Namen der Diskriminierungsfreiheit", entgegnet Alenfelder. Sprich: Wer einen bestimmten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund einstellen muss, benachteiligt damit Bewerber ohne Migrationshintergrund.
Der Jurist hält diesen Ansatz auch für wirtschaftlich gefährlich: Er zwinge Unternehmen dazu, Menschen zu beschäftigen und zu befördern, die womöglich schlechter qualifiziert seien als andere Kandidaten."
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