Meldungen 2006
ARBEITSVERTRÄGE AUF ZEIT - Der Reiz der Frist
Befristungen bei Anstellungsverträgen vergrößern den Spielraum der Arbeitgeber bei der Personalplanung. Die bekannteste Form für Zahnarztpraxen dürfte die Mitarbeiterin sein, die während Mutterschutz und Elternzeit einer Kollegin einspringt. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, die für den Zahnarzt interessant sind.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.12.2016
Befristungen bei Anstellungsverträgen vergrößern den Spielraum der Arbeitgeber bei der Personalplanung. Die bekannteste Form für Zahnarztpraxen dürfte die Mitarbeiterin sein, die während Mutterschutz und Elternzeit einer Kollegin einspringt. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, die für den Zahnarzt interessant sind.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.12.2016
ARIADNEFADEN DURCH DEN BEWERBERDSCHUNGEL - Damit die Absage zusagt
Bewerbungsunterlagen durchzuarbeiten ist beileibe nicht jedermanns Sache. Da die rechtlichen Bestimmungen die Stellenausschreibung erschweren, reagieren jetzt zudem vermehrt auch Bewerber, die für die Stelle nicht in Frage kommen. Der folgende Ariadnefaden zeichnet für den Zahnarzt mögliche Fallstricke auf und erleichtert Auswahlverfahren und Absagen.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 16.11.2006
Bewerbungsunterlagen durchzuarbeiten ist beileibe nicht jedermanns Sache. Da die rechtlichen Bestimmungen die Stellenausschreibung erschweren, reagieren jetzt zudem vermehrt auch Bewerber, die für die Stelle nicht in Frage kommen. Der folgende Ariadnefaden zeichnet für den Zahnarzt mögliche Fallstricke auf und erleichtert Auswahlverfahren und Absagen.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 16.11.2006
RICHTSCHNUR FÜR DAS BEWERBUNGSGESPRÄCH - Zwischen Pflicht, Kür und Tabus
Die Nachfrage nach Aus- und Weiterbildungsstellen reisst nicht ab. Hat ein Praxischef eine Stelle ausgeschrieben, hilft ihm eine kleine Personalkunde, heikle Klippen im Berwerbungsgespräch zu umschiffen.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.11.2006
Die Nachfrage nach Aus- und Weiterbildungsstellen reisst nicht ab. Hat ein Praxischef eine Stelle ausgeschrieben, hilft ihm eine kleine Personalkunde, heikle Klippen im Berwerbungsgespräch zu umschiffen.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.11.2006
„Diskriminierung ist immer ineffizient“ - EInschätzung des neuen Diskriminierungsverbots
Interview mit Prof. Dr. Alenfelder
Tagesspiegel, 22.10.2006
Interview mit Prof. Dr. Alenfelder
Tagesspiegel, 22.10.2006
AUF DER SUCHE NACH NEUEN ARBEITSKRÄFTEN - Eine verhängnisvolle Anzeige
Einheitlich entscheidet die Rechtsprechung beim neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Da gelten für die kleine Praxis dieselben strengen Auflagen wie für den Konzern mit eigener Personalabteilung und geschultem Management. Niedergelassene Zahnärzte, die nach altbekannter Manier die Stelle für eine neue Helferin inserieren, tappen unweigerlich in Fallen, die seit Anfang September richtig teuer werden. Besser also den männlichen Bewerber offiziell berücksichtigen. Und weitere Knackpunkte auch.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.10.2006
Einheitlich entscheidet die Rechtsprechung beim neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Da gelten für die kleine Praxis dieselben strengen Auflagen wie für den Konzern mit eigener Personalabteilung und geschultem Management. Niedergelassene Zahnärzte, die nach altbekannter Manier die Stelle für eine neue Helferin inserieren, tappen unweigerlich in Fallen, die seit Anfang September richtig teuer werden. Besser also den männlichen Bewerber offiziell berücksichtigen. Und weitere Knackpunkte auch.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.10.2006
DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ IM ARBEITSRECHT - Ausrutscher vorprogrammiert
Für Arbeitgeber haben harte Zeiten begonnen: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) pflügt dasdeutsche Arbeitsrecht um, wie keine Änderung seitKriegsende. Fatal, dass der Aufwand für kleine wie für große Betriebe derselbe ist. Und die Umsetzung eilt, denn Verstöße könnten teuer werden.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 16.09.2006
Für Arbeitgeber haben harte Zeiten begonnen: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) pflügt dasdeutsche Arbeitsrecht um, wie keine Änderung seitKriegsende. Fatal, dass der Aufwand für kleine wie für große Betriebe derselbe ist. Und die Umsetzung eilt, denn Verstöße könnten teuer werden.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 16.09.2006
"Keine Fotos anfordern" -
Interview mit Prof. Dr. Alenfelder zu Bewerbungsgesprächen nach EInführung des Antidiskriminierungsrechts:
"Arbeitsrechtler Alenfelder warnt: Im Bewerbungsgespräch darf der Chef nicht mehr nach dem Alter und der Familienplanung fragen"
Tagesspiegel, 28.08.2006
Interview mit Prof. Dr. Alenfelder zu Bewerbungsgesprächen nach EInführung des Antidiskriminierungsrechts:
"Arbeitsrechtler Alenfelder warnt: Im Bewerbungsgespräch darf der Chef nicht mehr nach dem Alter und der Familienplanung fragen"
Tagesspiegel, 28.08.2006
Gleiches Recht für alle?
Beitrag zur EInführung des AGG, Prof. Dr. Alenfelder wurde befragt
Tagesspiegel, 28.08.2006
Beitrag zur EInführung des AGG, Prof. Dr. Alenfelder wurde befragt
Tagesspiegel, 28.08.2006
GEGEN DISKRIMINIERUNG - Im Grundsatz gleich
Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität sollen Arbeitnehmer gleich behandelt werden. Ebensowenig dürfen sie wegen ihrer Religion oder Weltanschauung, wegen Behinderung oder „aus Gründen der Rasse“ benachteiligt werden, verlangt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, (AGG), das am 1. August 2006 in Kraft trat, und zwar arbeitsrechtlich wie zivilrechtlich. Die verschärften Auflagen könnten bei Personalfragen gerade für Kleinstbetriebe zu Fallstricken werden, warnen Experten.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.08.2006
Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität sollen Arbeitnehmer gleich behandelt werden. Ebensowenig dürfen sie wegen ihrer Religion oder Weltanschauung, wegen Behinderung oder „aus Gründen der Rasse“ benachteiligt werden, verlangt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, (AGG), das am 1. August 2006 in Kraft trat, und zwar arbeitsrechtlich wie zivilrechtlich. Die verschärften Auflagen könnten bei Personalfragen gerade für Kleinstbetriebe zu Fallstricken werden, warnen Experten.
Beitrag von Prof. Dr. Alenfelder
ZM-Online, 01.08.2006
Interview mit Prof. Dr. Alenfelder, 22.02.2006
openpr.de_-_pressemitteilung_-_deutscher_antidiskriminierungsverband_-_interview_mit_dem_antidiskriminierungsexperten_dr._klaus_michael_alenfelder.pdf , Tageskommentar
openpr.de_-_pressemitteilung_-_deutscher_antidiskriminierungsverband_-_interview_mit_dem_antidiskriminierungsexperten_dr._klaus_michael_alenfelder.pdf , Tageskommentar