Meldungen 2008
Billige Diskriminierung Urteil im Prozeß gegen die R und V Versicherung wegen Diskriminierung:
Arbeitsplatz und Schmerzensgeld für Frau Sule Eisele
Am 18.12.2008 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden über die erste bekanntgewordene große Diskriminierungsklage in erster Instanz entschieden. Frau Sule Eisele hatte die R und V Versicherung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft auf eine deutlich schlechtere Stelle versetzt wurde. Die R und V Versicherung bezeichnete dies als ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme und betonte, sie werde keinen Cent zahlen.
Das sieht das Gericht anders: Die Versetzung ist unwirksam und die Versicherung muß knapp 11.000 EUR Entschädigung zahlen. Statt Ersatz des finanziellen Schadens erhält Frau Eisele die alte Stelle zu den alten Bedingungen. Nach Einschätzung des Gerichts besteht damit kein finanzieller Schaden mehr. Frau Eisele hatte einen materiellen Schaden von rund 450.000 EUR geltend gemacht, der ihr durch die Versetzung auf den schlechteren Arbeitsplatz in den nächsten Jahren entstanden wäre. Stattdessen hat sie ihre alte Stelle zurückerhalten. Damit ist der Schaden nach Ansicht des Gerichts weggefallen.
Die Rechtsanwälte der Klägerin, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder und Rechtsanwalt Jansen, zeigten sich zufrieden damit, daß die R und V wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch sei unhaltbar. Es gehe um den Schutz der Menschenwürde. Verfassung und die für Deutschland zwingend geltenden EU Richtlinien verlangen ein abschreckend hohes Schmerzensgeld. 10.800 EUR seien bei einem Milliardenunternehmen kein abschreckend hoher Betrag.
Die Klägerin erklärte: „Wer solche Summen für abschreckend hält, verhindert wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Menschenwürde darf weiter mit Füßen getreten werden – und das zum Spartarif.“
Nach Einlegen der Berufung wurde ein Vergleich abgeschlossen. Stillschweigen über diese Regelung ist vereinbart.
Weitere Berichte zum Verfahren
Billige Diskriminierung
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Was Diskriminierung kostet
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Billige Diskriminierung
Der Tagesspiegel, 19.12.2009
Diskriminiert & abgespeist - R+V-Konzern muss Rekord-Schadensersatz nicht zahlen
Kreisanzeiger, 19.12.2008
Kein Abschreckungseffekt
Junge Welt, 02.01.2009
Klägerin enttäuscht über Urteil
Hessischer Rundfunk, 18.12.2008
Gericht gibt Mutter Recht
Rheinische Post, 19.12.2008
10 800 Euro wegen Diskriminierung
Urteil: Versicherung muss Klägerin altes Betreuungsgebiet zurückgeben
Welt, 19.12.2008
"The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case"
Spiegel Online, 19.12.2008
Diskriminierung im Job: Gericht gibt R+V Angestellter Recht
Stern, 23.01.2009
10.800 Euro Strafe wegen Diskriminierung
Berliner Morgenpost, 19.12.2008
The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case
USA Today, 19.12.2008
500.00 EUR für die Gerechtigkeit Tagesspiegel 19.02.2008
Süddeutsche Zeitung, 25.01.2008: "Stille Kündigung" soll Arbeitgeber 500.000 Euro kosten - Erstmals droht einem Unternehmen in Deutschland eine hohe Strafe, weil eine Mitarbeiterin gegen Diskriminierung klagt. Das Verfahren wird von Herrn Prof. Dr. Alenfelder betreut.
Frankfurter Rundschau 25.01.2008
Südwest Presse 30.01.2008
bocquel-news.de 31.01.2008
Kreisanzeiger 06.02.2008
Deutsche Welle, 09.02.2008
Süddeutsche Zeitung 16.02.2008
FAZ 17.02.2008
Focus 18.02.2008
SWR 1, 18.02.2008
RTL 18.02.2008
Hessischer Rundfunk 18.02.2008
Frankfurter Rundschau, 18.02.2008
TAZ 19.02.2008
FAZ 23.02.2008
Spiegel Online, 07.04.2008
Arbeitsplatz und Schmerzensgeld für Frau Sule Eisele
Am 18.12.2008 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden über die erste bekanntgewordene große Diskriminierungsklage in erster Instanz entschieden. Frau Sule Eisele hatte die R und V Versicherung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft auf eine deutlich schlechtere Stelle versetzt wurde. Die R und V Versicherung bezeichnete dies als ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme und betonte, sie werde keinen Cent zahlen.
Das sieht das Gericht anders: Die Versetzung ist unwirksam und die Versicherung muß knapp 11.000 EUR Entschädigung zahlen. Statt Ersatz des finanziellen Schadens erhält Frau Eisele die alte Stelle zu den alten Bedingungen. Nach Einschätzung des Gerichts besteht damit kein finanzieller Schaden mehr. Frau Eisele hatte einen materiellen Schaden von rund 450.000 EUR geltend gemacht, der ihr durch die Versetzung auf den schlechteren Arbeitsplatz in den nächsten Jahren entstanden wäre. Stattdessen hat sie ihre alte Stelle zurückerhalten. Damit ist der Schaden nach Ansicht des Gerichts weggefallen.
Die Rechtsanwälte der Klägerin, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder und Rechtsanwalt Jansen, zeigten sich zufrieden damit, daß die R und V wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch sei unhaltbar. Es gehe um den Schutz der Menschenwürde. Verfassung und die für Deutschland zwingend geltenden EU Richtlinien verlangen ein abschreckend hohes Schmerzensgeld. 10.800 EUR seien bei einem Milliardenunternehmen kein abschreckend hoher Betrag.
Die Klägerin erklärte: „Wer solche Summen für abschreckend hält, verhindert wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Menschenwürde darf weiter mit Füßen getreten werden – und das zum Spartarif.“
Nach Einlegen der Berufung wurde ein Vergleich abgeschlossen. Stillschweigen über diese Regelung ist vereinbart.
Weitere Berichte zum Verfahren
Billige Diskriminierung
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Was Diskriminierung kostet
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Billige Diskriminierung
Der Tagesspiegel, 19.12.2009
Diskriminiert & abgespeist - R+V-Konzern muss Rekord-Schadensersatz nicht zahlen
Kreisanzeiger, 19.12.2008
Kein Abschreckungseffekt
Junge Welt, 02.01.2009
Klägerin enttäuscht über Urteil
Hessischer Rundfunk, 18.12.2008
Gericht gibt Mutter Recht
Rheinische Post, 19.12.2008
10 800 Euro wegen Diskriminierung
Urteil: Versicherung muss Klägerin altes Betreuungsgebiet zurückgeben
Welt, 19.12.2008
"The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case"
Spiegel Online, 19.12.2008
Diskriminierung im Job: Gericht gibt R+V Angestellter Recht
Stern, 23.01.2009
10.800 Euro Strafe wegen Diskriminierung
Berliner Morgenpost, 19.12.2008
The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case
USA Today, 19.12.2008
500.00 EUR für die Gerechtigkeit Tagesspiegel 19.02.2008
Süddeutsche Zeitung, 25.01.2008: "Stille Kündigung" soll Arbeitgeber 500.000 Euro kosten - Erstmals droht einem Unternehmen in Deutschland eine hohe Strafe, weil eine Mitarbeiterin gegen Diskriminierung klagt. Das Verfahren wird von Herrn Prof. Dr. Alenfelder betreut.
Frankfurter Rundschau 25.01.2008
Südwest Presse 30.01.2008
bocquel-news.de 31.01.2008
Kreisanzeiger 06.02.2008
Deutsche Welle, 09.02.2008
Süddeutsche Zeitung 16.02.2008
FAZ 17.02.2008
Focus 18.02.2008
SWR 1, 18.02.2008
RTL 18.02.2008
Hessischer Rundfunk 18.02.2008
Frankfurter Rundschau, 18.02.2008
TAZ 19.02.2008
FAZ 23.02.2008
Spiegel Online, 07.04.2008
Der kleine Unterschied: Frauen werden schlechter bezahlt als Männer
Bericht aus Brüssel, WDR, 28.11.2008, befragt Prof. Dr. Alenfelder
Prof. Dr. Alenfelder: "Beschämend für Deutschland"
Arbeitsrechtler Klaus Michael Alenfelder sieht auch ein Versagen des deutschen Staates. In keinem Land in der Europäischen Union gebe es so viele Probleme mit der Lohngleichheit wie in Deutschland: „Das ist für einen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland beschämend“. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Deutschland auf Drängen der Europäischen Union eingeführt hat, haben Frauen eine bessere Möglichkeit sich gegen Lohndiskriminierung zu wehren. Doch solche Fälle landen derzeit nur selten vor Gericht, so Alenfelder: „Die meisten Frauen finden es normal, weniger zu verdienen. Das ist erschreckend“.
Hinweis WDR
Bericht aus Brüssel, WDR, 28.11.2008, befragt Prof. Dr. Alenfelder
Prof. Dr. Alenfelder: "Beschämend für Deutschland"
Arbeitsrechtler Klaus Michael Alenfelder sieht auch ein Versagen des deutschen Staates. In keinem Land in der Europäischen Union gebe es so viele Probleme mit der Lohngleichheit wie in Deutschland: „Das ist für einen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland beschämend“. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Deutschland auf Drängen der Europäischen Union eingeführt hat, haben Frauen eine bessere Möglichkeit sich gegen Lohndiskriminierung zu wehren. Doch solche Fälle landen derzeit nur selten vor Gericht, so Alenfelder: „Die meisten Frauen finden es normal, weniger zu verdienen. Das ist erschreckend“.
Hinweis WDR
Johannes B. Kerner im Gespräch mit dem Diskriminierungsopfer Sule Eisele und Prof. Dr. Alenfelder
12.11.2008
12.11.2008
Lusche, Schwuchtel, Po-Kneifen Mobbing bei US-Armee soll richtig teuer werden
09.10.2008, Bericht der Mainpost über ein Verfahren zum Mobbing. Die Kläger fordern 34.000 EUR bzw. 50.000 EUR als Entschädigung für Diskriminierung und Mobbing. Prof. Dr. Alenfelder und Rechtsanwalt Jansen vertreten die Opfer
Zum Bericht
09.10.2008, Bericht der Mainpost über ein Verfahren zum Mobbing. Die Kläger fordern 34.000 EUR bzw. 50.000 EUR als Entschädigung für Diskriminierung und Mobbing. Prof. Dr. Alenfelder und Rechtsanwalt Jansen vertreten die Opfer
Zum Bericht
Bundestagung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands - berufstätige Frauen, Mainz 01.10.2008
Prof. Dr. Alenfelder referierte über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht
Bericht
Referat AGG
Prof. Dr. Alenfelder referierte über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht
Bericht
Referat AGG
Zu alt für den Job? 30.09.2008
Bericht in Wiso, ZDF, über Altersdiskriminierung. Wiso beleuchtet, warum u.a. ein 51jähriger Informatiker zu alt für die Arbeit ist.
Zum Filmbericht
Internet Interview mit Prof. Dr. Alenfelder -
Zum Interview
Bericht in Wiso, ZDF, über Altersdiskriminierung. Wiso beleuchtet, warum u.a. ein 51jähriger Informatiker zu alt für die Arbeit ist.
Zum Filmbericht
Internet Interview mit Prof. Dr. Alenfelder -
Zum Interview
Karrierekiller Baby Erfolgreich-schwanger-ausgebootet!
02.09.2008 - Bericht in 3sat zur Diskriminierung von Müttern. Prof. Dr. Alenfelder nimmt darin Stellung zur aktuellen Problematik.
Zum Sendebericht
02.09.2008 - Bericht in 3sat zur Diskriminierung von Müttern. Prof. Dr. Alenfelder nimmt darin Stellung zur aktuellen Problematik.
Zum Sendebericht
Kosten des AGG weit übertrieben
15.08.2008 - Statt 1,73 Mrd. EUR allenfalls 23 Mio EUR Kosten.
Eine fehlerhafte Studie der deutschen Wirtschaft wurde widerlegt: Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung in Spiegel Online
15.08.2008 - Statt 1,73 Mrd. EUR allenfalls 23 Mio EUR Kosten.
Eine fehlerhafte Studie der deutschen Wirtschaft wurde widerlegt: Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung in Spiegel Online
3. Deutscher Antidiskriminierungstag - 18.07.2008
Am 18.07.2008 fand der 3. Deutsche Antidiskriminierungstag in Bonn statt.
Herr Vladimir Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, wird die Perspektiven der Europäischen Antidiskriminierungspolitik erläuterte die Position der EU.
Herr Prof. Dr. Alenfelder würdigte das Antidiskriminierungsrecht als notwendigen Schutz der Menschenwürde. Gleichzeitig wurde die von ihm geleitete Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FoSAR) an der Fachhochschule Nordhessen vorgestellt.
Bericht zum 3. Deutschen Antidiskriminierungstag
Am 18.07.2008 fand der 3. Deutsche Antidiskriminierungstag in Bonn statt.
Herr Vladimir Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, wird die Perspektiven der Europäischen Antidiskriminierungspolitik erläuterte die Position der EU.
Herr Prof. Dr. Alenfelder würdigte das Antidiskriminierungsrecht als notwendigen Schutz der Menschenwürde. Gleichzeitig wurde die von ihm geleitete Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FoSAR) an der Fachhochschule Nordhessen vorgestellt.
Bericht zum 3. Deutschen Antidiskriminierungstag
Seniorentag in Darmstadt, 31.05.2008
Prof.Dr. Alenfelder: Startreferat und Teilnahme an Podiumsdiskussion mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ankündigung, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bericht, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Prof.Dr. Alenfelder: Startreferat und Teilnahme an Podiumsdiskussion mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ankündigung, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bericht, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Lohndiskriminierung 14.04.2008: "Da hat es mir gereicht"
Bericht in der TAZ über den Kampf einer Frau gegen Benachteiligung bei Lohn und Beförderung. Prof. Dr. Alenfelder vertritt die Klägerin: TAZ 14.04.2008:
"Das erste Problem [einer Klage wegen Diskriminierung] "besteht darin, den Anfangsverdacht der Ungleichbehandlung zu belegen", erklärt Klaus Michael Alenfelder, Anwalt von K. und Experte für das AGG. Denn erst wenn ein Anfangsverdacht vom Gericht festgestellt wird, steht der Arbeitgeber in der Bringschuld, ausführlich zu beweisen, dass er den männlichen Bewerber aus fachlichen Gründen vorgezogen hat.
K. wusste zwar aufgrund ihrer Tätigkeit als Personalverantwortliche, dass R. besser bezahlt wurde als sie. Diese internen Kenntnisse aber konnte sie vor Gericht so nicht verwenden. Um einen Anfangsverdacht zu belegen, berief sich ihr Anwalt Alenfelder daher auf Statistiken. Bei der Verwertungsgesellschaft arbeiten zu 80 Prozent Frauen. Aber in den oberen Etagen sitzen ausschließlich Männer. Dieses rechnerische Ungleichgewicht in den Führungsjobs, das den Geschlechterverhältnissen in der Gesamtbelegschaft so krass entgegensteht, "macht wahrscheinlich, dass in dem Unternehmen aufgrund des Geschlechtes diskriminiert wird", erklärt der Anwalt.
In den USA werden solche Wahrscheinlichkeitsrechnungen als Indiz längst akzeptiert, berichtet Alenfelder. Das Berliner Arbeitsgericht aber lehnte dies in erster Instanz ab. Die Vorlage von Statistiken sei "kein ausreichendes Indiz für die Glaubhaftmachung eines Verdachts auf Diskriminierung", urteilte der Richter.
"Solange die Statistik als Indiz nicht anerkannt ist, wird es schwierig, Diskriminierung nachzuweisen", sagt Alenfelder. Denn nur in seltenen Fällen erklären Arbeitgeber offen, dass sie Frauen Leitungsfunktionen nicht zutrauen.
Bericht in der TAZ über den Kampf einer Frau gegen Benachteiligung bei Lohn und Beförderung. Prof. Dr. Alenfelder vertritt die Klägerin: TAZ 14.04.2008:
"Das erste Problem [einer Klage wegen Diskriminierung] "besteht darin, den Anfangsverdacht der Ungleichbehandlung zu belegen", erklärt Klaus Michael Alenfelder, Anwalt von K. und Experte für das AGG. Denn erst wenn ein Anfangsverdacht vom Gericht festgestellt wird, steht der Arbeitgeber in der Bringschuld, ausführlich zu beweisen, dass er den männlichen Bewerber aus fachlichen Gründen vorgezogen hat.
K. wusste zwar aufgrund ihrer Tätigkeit als Personalverantwortliche, dass R. besser bezahlt wurde als sie. Diese internen Kenntnisse aber konnte sie vor Gericht so nicht verwenden. Um einen Anfangsverdacht zu belegen, berief sich ihr Anwalt Alenfelder daher auf Statistiken. Bei der Verwertungsgesellschaft arbeiten zu 80 Prozent Frauen. Aber in den oberen Etagen sitzen ausschließlich Männer. Dieses rechnerische Ungleichgewicht in den Führungsjobs, das den Geschlechterverhältnissen in der Gesamtbelegschaft so krass entgegensteht, "macht wahrscheinlich, dass in dem Unternehmen aufgrund des Geschlechtes diskriminiert wird", erklärt der Anwalt.
In den USA werden solche Wahrscheinlichkeitsrechnungen als Indiz längst akzeptiert, berichtet Alenfelder. Das Berliner Arbeitsgericht aber lehnte dies in erster Instanz ab. Die Vorlage von Statistiken sei "kein ausreichendes Indiz für die Glaubhaftmachung eines Verdachts auf Diskriminierung", urteilte der Richter.
"Solange die Statistik als Indiz nicht anerkannt ist, wird es schwierig, Diskriminierung nachzuweisen", sagt Alenfelder. Denn nur in seltenen Fällen erklären Arbeitgeber offen, dass sie Frauen Leitungsfunktionen nicht zutrauen.
Über die Qualifikation des Bewerbers sagen Fotos nichts aus. Deshalb ist zunehmend umstritten, den Unterlagen ein Bild beizufügen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt es aber weiterhin - Berliner Zeitung, 08.03.2008
Prof. Dr. Alenfelder:
"Dagegen hat Klaus Michael Alenfelder, ständiger Vertreter des EU Anti-Diskriminierungsrates in Deutschland, andere Beobachtungen gemacht. Er berichtet im E-Magazin, dass es in Deutschland massive Diskriminierungen von vor allem Älteren, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund gebe. Deshalb plädiert er für eine "Versachlichung der Bewerbung". Zählen sollte nicht wie jemand aussieht, sondern was der Bewerber leisten soll und was er können muss. Er sei überzeugt, dass sich diese Haltung durchsetze. "Dann stirbt das Bewerbungsfoto", vermutet er. Doch so weit sind die Personalabteilungen noch nicht. Auch Alenfelder empfiehlt Bewerbern die Unterlagen mit Foto zu verschicken. "Das erwarten die Personalchefs."
Bericht
Prof. Dr. Alenfelder:
"Dagegen hat Klaus Michael Alenfelder, ständiger Vertreter des EU Anti-Diskriminierungsrates in Deutschland, andere Beobachtungen gemacht. Er berichtet im E-Magazin, dass es in Deutschland massive Diskriminierungen von vor allem Älteren, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund gebe. Deshalb plädiert er für eine "Versachlichung der Bewerbung". Zählen sollte nicht wie jemand aussieht, sondern was der Bewerber leisten soll und was er können muss. Er sei überzeugt, dass sich diese Haltung durchsetze. "Dann stirbt das Bewerbungsfoto", vermutet er. Doch so weit sind die Personalabteilungen noch nicht. Auch Alenfelder empfiehlt Bewerbern die Unterlagen mit Foto zu verschicken. "Das erwarten die Personalchefs."
Bericht
<< Meldungen 2009 Meldungen 2007 >>