Meldungen 2015
Straining: Zur Langeweile verdammt
Apotheken-Umschau, 18.12.2015
Stellungnahme von Prof. Dr. Alenfelder
"Allerdings steckt in Deutschland die Rechtsprechung zu Straining noch in den Kinderschuhen. Und es gibt nur wenige Anwälte, die sich mit der Materie ausgiebig befassen. "Es gibt in Deutschland bisher keine Tradition effizienter Rechtsprechung bei Mobbing", kritisiert Professor Klaus Michael Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Der Begriff Straining sei noch weitgehend unbekannt. In manchen anderen Ländern ist die Justiz schon deutlich stärker sensibilisiert, zum Beispiel in Italien.
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Möchte ein Straining-Opfer hierzulande auf Schadensersatz klagen, muss der Rechtsanwalt eine besonders schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nachweisen. Das kann schwierig sein, weil nur eine einzige Maßnahme das Leid ausgelöst hat und diese Maßnahme auch keinen Straftatbestand erfüllt. "Deshalb muss der Rechtsanwalt überzeugend darlegen, dass es weitreichende, täglich andauernde Folgen gibt, die den Betroffenen außerordentlich belasten", sagt Alenfelder, der bundesweit Mobbing- und Diskriminierungsverfahren betreut.
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Alenfelder berichtet von einem Strainingfall durch verordnete Untätigkeit, bei dem er erfolgreich eine finanzielle Entschädigung erstritt: Als einem leitenden Manager eine ehemalige Konkurrentin vor die Nase gesetzt wurde, entzog sie ihm sofort die Projektleitung mit 200 Mitarbeitern. Angebliche Fehler und schlechte Leistung konnten dem Manager aber nie nachgewiesen werden. Drei Jahre lang wurde er zum Nichtstun verdonnert. Dafür erhielt er am Ende gut 300.000 Euro. In einem anderen Verfahren schloss Alenfelder für ein Mobbing- und Diskriminierungsopfer einen Vergleich mit einem Gesamtwert von über 500.000 Euro."
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Apotheken-Umschau, 18.12.2015
Stellungnahme von Prof. Dr. Alenfelder
"Allerdings steckt in Deutschland die Rechtsprechung zu Straining noch in den Kinderschuhen. Und es gibt nur wenige Anwälte, die sich mit der Materie ausgiebig befassen. "Es gibt in Deutschland bisher keine Tradition effizienter Rechtsprechung bei Mobbing", kritisiert Professor Klaus Michael Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Der Begriff Straining sei noch weitgehend unbekannt. In manchen anderen Ländern ist die Justiz schon deutlich stärker sensibilisiert, zum Beispiel in Italien.
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Möchte ein Straining-Opfer hierzulande auf Schadensersatz klagen, muss der Rechtsanwalt eine besonders schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nachweisen. Das kann schwierig sein, weil nur eine einzige Maßnahme das Leid ausgelöst hat und diese Maßnahme auch keinen Straftatbestand erfüllt. "Deshalb muss der Rechtsanwalt überzeugend darlegen, dass es weitreichende, täglich andauernde Folgen gibt, die den Betroffenen außerordentlich belasten", sagt Alenfelder, der bundesweit Mobbing- und Diskriminierungsverfahren betreut.
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Alenfelder berichtet von einem Strainingfall durch verordnete Untätigkeit, bei dem er erfolgreich eine finanzielle Entschädigung erstritt: Als einem leitenden Manager eine ehemalige Konkurrentin vor die Nase gesetzt wurde, entzog sie ihm sofort die Projektleitung mit 200 Mitarbeitern. Angebliche Fehler und schlechte Leistung konnten dem Manager aber nie nachgewiesen werden. Drei Jahre lang wurde er zum Nichtstun verdonnert. Dafür erhielt er am Ende gut 300.000 Euro. In einem anderen Verfahren schloss Alenfelder für ein Mobbing- und Diskriminierungsopfer einen Vergleich mit einem Gesamtwert von über 500.000 Euro."
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Denzlinger Bürgermeister fordert Schadenersatz von Süddeutscher Zeitung
Denzlinger Zeitung, 03.12.2015
"Denzlingens Bürgermeister fordert vom Süddeutschen Verlag 30 000 Euro Schadenersatz. Zudem soll der Zeitungsverlag eine Unterlassungserklärung abgeben und Markus Hollemann nicht mehr attestieren, er sympathisiere mit radikalen Abtreibungsgegnern und christlichen Rechtsradikalen. Hintergrund sind Artikel der Süddeutschen Zeitung, die im Rahmen seiner Bewerbung für die Stelle des Umwelt- und Gesundheitsreferenten in München erschienen sind. Sie haben aus Hollemanns Sicht dazu beigetragen, dass seine Kandidatur scheiterte."
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"Noch heute spricht der Denzlinger Bürgermeister von einem "unfairen und maßstablosen Umgang" mit ihm. Er sei "Christ und privat passives Mitglied in einer gemeinnützigen und anerkannten Organisation, die sich für Lebensschutz einsetzt".
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"Anwaltlich vertreten wird der Bürgermeister von Michael Alenfelder, der laut Hollemann ein Antidiskriminierungsspezialist ist."
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Denzlinger Zeitung, 03.12.2015
"Denzlingens Bürgermeister fordert vom Süddeutschen Verlag 30 000 Euro Schadenersatz. Zudem soll der Zeitungsverlag eine Unterlassungserklärung abgeben und Markus Hollemann nicht mehr attestieren, er sympathisiere mit radikalen Abtreibungsgegnern und christlichen Rechtsradikalen. Hintergrund sind Artikel der Süddeutschen Zeitung, die im Rahmen seiner Bewerbung für die Stelle des Umwelt- und Gesundheitsreferenten in München erschienen sind. Sie haben aus Hollemanns Sicht dazu beigetragen, dass seine Kandidatur scheiterte."
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"Noch heute spricht der Denzlinger Bürgermeister von einem "unfairen und maßstablosen Umgang" mit ihm. Er sei "Christ und privat passives Mitglied in einer gemeinnützigen und anerkannten Organisation, die sich für Lebensschutz einsetzt".
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"Anwaltlich vertreten wird der Bürgermeister von Michael Alenfelder, der laut Hollemann ein Antidiskriminierungsspezialist ist."
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7 Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Wer im Job gemobbt wird, leidet oft enorm darunter. Dennoch wehren sich nur wenige. Welche Rechte Betroffene haben
Apotheken-Umschau, 23.11.2015
Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder:
"Vor Gericht bestreitet der Vorgesetzte später, dass er Frau Kunz wegen ihres Alters loswerden wollte. Aber er sagt, dass er den Kunden "ein junges Gesicht präsentieren möchte". Professor Klaus Michael Alenfelder, der Anwalt von Frau Kunz, sieht den Tatbestand von Mobbing und Altersdiskriminierung erfüllt. Schließlich endet der Prozess mit einem Vergleich, der Arbeitgeber zahlt 200.000 Euro, und Frau Kunz steigt aus der Firma aus. "Aber von rund einer Million Mobbingfälle pro Jahr in Deutschland klagt nur ein kleiner Bruchteil. Und davon geht auch nur ein geringer Anteil günstig für den Kläger aus", sagt Alenfelder, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn arbeitet und bundesweit Mobbing- und Diskriminierungsverfahren betreut. Denn Gemobbte sollten eine ganze Reihe von Verhaltensregeln beachten, um sich erfolgreich zu wehren:
1. Mobbing erkennen ...
2. Klären, ob die Vorgesetzten beteiligt sind ...
3. Kurze Fristen beachten ...
4. Den richtigen Anwalt finden ...
5. Weitere externe Hilfe suchen ...
6. Beweise und Zeugen sicherstellen ...
7. Versuchen, ausgeglichen zu bleiben ...
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Wer im Job gemobbt wird, leidet oft enorm darunter. Dennoch wehren sich nur wenige. Welche Rechte Betroffene haben
Apotheken-Umschau, 23.11.2015
Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder:
"Vor Gericht bestreitet der Vorgesetzte später, dass er Frau Kunz wegen ihres Alters loswerden wollte. Aber er sagt, dass er den Kunden "ein junges Gesicht präsentieren möchte". Professor Klaus Michael Alenfelder, der Anwalt von Frau Kunz, sieht den Tatbestand von Mobbing und Altersdiskriminierung erfüllt. Schließlich endet der Prozess mit einem Vergleich, der Arbeitgeber zahlt 200.000 Euro, und Frau Kunz steigt aus der Firma aus. "Aber von rund einer Million Mobbingfälle pro Jahr in Deutschland klagt nur ein kleiner Bruchteil. Und davon geht auch nur ein geringer Anteil günstig für den Kläger aus", sagt Alenfelder, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn arbeitet und bundesweit Mobbing- und Diskriminierungsverfahren betreut. Denn Gemobbte sollten eine ganze Reihe von Verhaltensregeln beachten, um sich erfolgreich zu wehren:
1. Mobbing erkennen ...
2. Klären, ob die Vorgesetzten beteiligt sind ...
3. Kurze Fristen beachten ...
4. Den richtigen Anwalt finden ...
5. Weitere externe Hilfe suchen ...
6. Beweise und Zeugen sicherstellen ...
7. Versuchen, ausgeglichen zu bleiben ...
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14.09.2015, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Antidiskriminierungsrecht
Schulung von Anwälten und anderen Rechtspraktikern aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Schulung von Anwälten und anderen Rechtspraktikern aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Weil wir da sind, haben unsere Eltern ihren Job verloren - Stern 24.05.2015
Sie hatten Erfolg im Beruf - bis die Kinder kamen. Dann wurden sie unter Druck gesetzt, kaltgestellt, entlassen. Bedauerliche Einzelfälle? Nein, Eltern-Mobbing hat Methode, sagen Mütter und Väter.
"Als Betina M. ihr zweites Kind erwartete, hatte sie ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass sie nach der Geburt so schnell wie möglich wieder ihre bisherigen 20 Wochenstunden arbeiten wolle. Dann lag an einem Freitagnachmittag plötzlich ein Schreiben im Briefkasten: Ihr Vertrag im Gesundheitszentrum "Vitalia" in Bad Segeberg werde nicht verlängert. Mit ihrer damals zweijährigen Tochter und ihrem Mann fuhr sie ins Gesundheitszentrum und stellte ihren Chef zur Rede. Sie fragte: "Meine Leistungen waren doch gut, was hab ich falsch gemacht?" Darauf habe ihr Chef gesagt: "Gar nichts, aber du bekommst das zweite Kind, da wirst du ja ausgelastet sein. Nach der Geburt kannst du dich gern wieder bewerben." Betina M.s Mann hakte nach: "Der Vertrag wird nicht verlängert, weil meine Frau schwanger ist?" Das habe der Chef bejaht.
Eltern müssen sich wehren
Das Unternehmen wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Die Segeberger Kliniken, zu denen das "Vitalia" gehört, sind in Bad Segeberg der größte Arbeitgeber. Betina M. beschloss trotzdem, Klage wegen Diskriminierung einzureichen. Die Schwangerschaft verbrachte sie mit Anwaltsbesuchen. Sie listete Kollegen auf, die die Qualität ihrer Arbeit bestätigen konnten, kopierte ihr Tagebuch, um zu beweisen, dass sie ihrem Chef frühzeitig von der Schwangerschaft berichtet hatte. Nach der Geburt dann der Gerichtstermin. Das Urteil: ein Jahresgehalt Entschädigung und ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Zu ihrem alten Unternehmen ist Betina M. trotzdem nicht zurückgekehrt, sie fing nach der Geburt in einer kleinen Physiotherapiepraxis an.
Ihr Anwalt Klaus Michael Alenfelder glaubt, dass sich die Arbeitswelt nur ändern wird, wenn sich mehr Eltern wehren. Noch seien die Geldstrafen für Unternehmen viel zu niedrig: "Erst wenn Eltern-Mobbing richtig teuer wird, werden die Firmen umdenken."
Beitrag
Sie hatten Erfolg im Beruf - bis die Kinder kamen. Dann wurden sie unter Druck gesetzt, kaltgestellt, entlassen. Bedauerliche Einzelfälle? Nein, Eltern-Mobbing hat Methode, sagen Mütter und Väter.
"Als Betina M. ihr zweites Kind erwartete, hatte sie ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass sie nach der Geburt so schnell wie möglich wieder ihre bisherigen 20 Wochenstunden arbeiten wolle. Dann lag an einem Freitagnachmittag plötzlich ein Schreiben im Briefkasten: Ihr Vertrag im Gesundheitszentrum "Vitalia" in Bad Segeberg werde nicht verlängert. Mit ihrer damals zweijährigen Tochter und ihrem Mann fuhr sie ins Gesundheitszentrum und stellte ihren Chef zur Rede. Sie fragte: "Meine Leistungen waren doch gut, was hab ich falsch gemacht?" Darauf habe ihr Chef gesagt: "Gar nichts, aber du bekommst das zweite Kind, da wirst du ja ausgelastet sein. Nach der Geburt kannst du dich gern wieder bewerben." Betina M.s Mann hakte nach: "Der Vertrag wird nicht verlängert, weil meine Frau schwanger ist?" Das habe der Chef bejaht.
Eltern müssen sich wehren
Das Unternehmen wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Die Segeberger Kliniken, zu denen das "Vitalia" gehört, sind in Bad Segeberg der größte Arbeitgeber. Betina M. beschloss trotzdem, Klage wegen Diskriminierung einzureichen. Die Schwangerschaft verbrachte sie mit Anwaltsbesuchen. Sie listete Kollegen auf, die die Qualität ihrer Arbeit bestätigen konnten, kopierte ihr Tagebuch, um zu beweisen, dass sie ihrem Chef frühzeitig von der Schwangerschaft berichtet hatte. Nach der Geburt dann der Gerichtstermin. Das Urteil: ein Jahresgehalt Entschädigung und ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Zu ihrem alten Unternehmen ist Betina M. trotzdem nicht zurückgekehrt, sie fing nach der Geburt in einer kleinen Physiotherapiepraxis an.
Ihr Anwalt Klaus Michael Alenfelder glaubt, dass sich die Arbeitswelt nur ändern wird, wenn sich mehr Eltern wehren. Noch seien die Geldstrafen für Unternehmen viel zu niedrig: "Erst wenn Eltern-Mobbing richtig teuer wird, werden die Firmen umdenken."
Beitrag
19.04.2015, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Antidiskriminierungsrecht
Schulung von Anwälten und anderen Rechtspraktikern aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Schulung von Anwälten und anderen Rechtspraktikern aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
09.03.2015, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Antidiskriminierungsrecht
Schulung von Anwälten und anderen Rechtspraktikern aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Schulung von Anwälten und anderen Rechtspraktikern aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Vortrag Prof. Dr. Alenfelder
Seminar der Europäischen Rechtsakademie, Trier
Diskriminierung kann teuer werden
Sehen sich Arbeitnehmer entwürdigendem Verhalten oder der Verletzung ihrer Menschenwürde ausgesetzt, kann das für Unternehmer schwerwiegende Folgen haben. Der Antidiskriminierungsexperte Professor Dr. Klaus Michael Alenfelder erläutert, was es damit auf sich hat.
Beitrag Prof. Dr. Alenfelder
Gastgewerbe, 04.01.2015
Sehen sich Arbeitnehmer entwürdigendem Verhalten oder der Verletzung ihrer Menschenwürde ausgesetzt, kann das für Unternehmer schwerwiegende Folgen haben. Der Antidiskriminierungsexperte Professor Dr. Klaus Michael Alenfelder erläutert, was es damit auf sich hat.
Beitrag Prof. Dr. Alenfelder
Gastgewerbe, 04.01.2015
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