Vermeintliche "Rasse"
Es gibt nur eine menschliche Rasse. Die EU benutzt den Begriff nur, um ein Signal gegen Rassismus zu setzen . Das AGG verwendet die Formulierung „aus Gründen der Rasse“. Damit soll klargestellt werden, daß Diskriminierte sich nicht auf die Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ berufen müssen. Es reicht, wenn der Täter diskriminiert, weil er glaubt, das Opfer gehöre einer vermeintlichen „Rasse“ an.
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