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Prof. Dr. Klaus M. Alenfelder
Rechtsanwalt

Diskriminierung und Mobbing einer jungen Mutter

16/2/2024

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Diskriminierte Mutter erhält mehr als 325.000 €

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​Die junge Mutter, deutsche Staatsbürgerin mit ausländischer Herkunft, verklagte ein Unternehmen auf Schadensersatz wegen u.a. Diskriminierung.
 
Bereits bei Einstellung wurde die Klägerin schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen mit gleicher oder geringeren Qualifikationen und Erfahrungen.
 
Mit neuen Vorgesetzten wurde die Arbeit für die Klägerin unerträglich. Daher wandte sie sich an Prof. Dr. Alenfelder, der für sie Klage einreichte.
 
Sie klagte auf Schadensersatz aufgrund von Diskriminierung wegen Geschlechts (u.a. Lohndiskriminierung), ethnischer Herkunft, Mutterschaft, des Alters im Hinblick auf eine befürchtete erneute Schwangerschaft und Benachteiligung wegen der betreuungsbedürftigen Kleinkinder (sog. Vermittelte Diskriminierung, Alenfelder, Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, Deubner 2006, S. 9 Rn. 43), § 15 AGG. Daneben machte sie diskriminierende Belästigung sowie Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend u.a. durch Mobbing und Straining.
 
Die Benachteiligung wegen der verschiedenen Diskriminierungsmerkmale mußte die Klägerin glaubhaft machen, § 22 AGG. Die Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts mußte sie beweisen.
 
Insgesamt trug sie rund 50 einzelne Diskriminierungen vor. Dazu gehörten
  • Aberkennung von Leistungen: Vorgesetzte gaben ihre Leistungen als eigene aus.
  • Überlastung während der Schwangerschaft
  • Zugesagte und immer wieder verweigerte Lohnerhöhungen
  • Drohung mit Kündigung
  • Räumliche Isolation durch räumliche Trennung von den Kollegen
  • Anweisung zur genauen Aufzeichnung der Tätigkeiten – als einzige der Kollegen
  • Übergehen bei Beförderungen
  • Zuweisung sinnloser und unmöglicher Aufgaben
  • Falsche Vorwürfe
  • Trotz Teilzeit wurden die Bearbeitungsfristen nicht angepaßt
 
Die Klägerin führte zahlreiche Indizien an, wie z.B.
  • Äußerungen von Kollegen und Vorgesetzten, wonach ihr Vorgesetzter „allergisch“ auf Schwangerschaft und Elternzeit reagiere
  • Zurückstellung von zugesagten Gehaltserhöhungen wegen Schwangerschaft
  • Überlastung während der Schwangerschaft
  • Negative Äußerungen einer Kollegin über Migranten und Schlechterbehandlung gegenüber den Kollegen
  • Den geringen Anteil von Kollegen und Vorgesetzte mit Migrationshintergrund (belegt mit Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung: Statistik als Mittel der Glaubhaftmachung, Alenfelder, ZAD, 1-2010, S. 8 ff.).
 
Nachdem die Klägerin erstinstanzlich den Prozeß verloren hatte, legte sie Berufung ein. Prof. Dr. Alenfelder begründete die Berufung auf knapp 1.600 Seiten und belegte sie mit mehr als 300 Anlagen. Nach einer gut siebenstündigen Gerichtsverhandlung einigte sich die Klägerin mit dem Arbeitgeber. Sie erhält einen finanziellen Gesamtwert von mehr als 325.000 €.
 
Auch hier zeigt sich erneut, gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg von Diskriminierungs- und Mobbingklagen.

Bild von Satya Tiwari, Pixabay
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325.000 € für Diskriminierung/Mobbing/Bossing wegen Schwerbehinderung

13/4/2021

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In einem Verfahren wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten erhielt der Arbeitnehmer insgesamt rund 325.000 € durch Vergleich. Der Arbeitgeber diskriminierte den Kläger über insgesamt drei Jahre. Die Diskriminierungen erfolgten durch zahlreiche einzelne Angriffe, u.a. mehrere Kündigungen. Der Kläger begründete in der 334seitigen Klage sowie 613 Seiten Dokumente seine Forderungen umfassend. Der Vergleich wurde drei Monate nach Klageerhebung in Süddeutschland abgeschlossen.
 
Das Verfahren führte der bundesweit tätige Prof. Dr. Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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„Schwarzer Affe“, „Sklave“ – Diskriminierung am Arbeitsplatz

10/2/2017

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Ein Vorgesetzter bezeichnete einen pakistanischen Mitarbeiter über Jahre regelmäßig als „schwarzen Affen“ und „Sklaven“. Als eine Maschine defekt war wies er den Schichtführer an: „Nimm eine Stange und schlag den Schwarzen. Einer muß ja schuld sein“. Zahlreiche Kollegen waren bereit dies zu bezeugen und hatten die Vorgänge bereits schriftlich bestätigt.

Nach Ausscheiden des Vorgesetzten aus dem Unternehmen, verklagte er diesen persönlich auf Entschädigung wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Das Verfahren wurde in dieser Woche verglichen. Der frühere Vorgesetzte entschuldigte sich und verpflichtete sich dem Kläger 2.500 € zu zahlen. Dies entsprach dem Vorschlag des Gerichts.

In einem solchen Fall kann das Opfer derartiger Angriffe den Arbeitgeber verklagen, der jedenfalls für das Fehlverhalten von Vorgesetzten einstehen muß. Der Kläger hätte auch Ansprüche wegen rassistischer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 15 AGG) geltend machen können. Darauf hatte der Kläger in diesem Verfahren bewußt verzichtet, da er zum Arbeitgeber ein gutes Verhältnis hat und dieser aus seiner Sicht nicht verantwortlich ist.
Grundsätzlich stellt sich bei derartigen Vorgängen die Frage, wie solche Beträge die Menschenwürde und das daraus abgeleitete Allgemeine Persönlichkeitsrecht wirksam schützen sollen, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangt. Dieses verlangt abschreckend hohe Entschädigungen, um die Menschenwürde tatsächlich und wirksam zu schützen.

Eine Fortführung des Verfahrens war dem Kläger wegen fehlender Rechtsschutzversicherung (Kostenrisiko bei mehreren Instanzen) nicht möglich. Ein weiteres Problem für den Kläger war die Substantiierung der Vorgänge. Ihm war es bei den meisten Vorgängen nicht möglich, das Datum des Vorgangs auch nur ungefähr anzugeben. Wegen der verbleibenden Vorgänge hatte das Gericht einen Zeugen geladen.

Das bedeutet für Betroffene:
  • Mobbingchronologie führen: Vorfälle genau festhalten, Beweise sichern (E-Mails, schriftliche Bestätigungen von Zeugen z.B.)
  • Rechtsschutzversicherung abschließen: diese greift allerdings nur für Vorgänge nach Abschluß des Vertrags (und ggf. einer Wartezeit).

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    Prof. Dr. Alenfelder

    Rechtsanwalt,
    ​Fachanwalt für Arbeitsrecht, Professor für Wirtschaftsrecht

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