In einem Verfahren wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten erhielt der Arbeitnehmer insgesamt rund 325.000 € durch Vergleich. Der Arbeitgeber diskriminierte den Kläger über insgesamt drei Jahre. Die Diskriminierungen erfolgten durch zahlreiche einzelne Angriffe, u.a. mehrere Kündigungen. Der Kläger begründete in der 334seitigen Klage sowie 613 Seiten Dokumente seine Forderungen umfassend. Der Vergleich wurde drei Monate nach Klageerhebung in Süddeutschland abgeschlossen.
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Viele wollen sich die WM Spiele auch während der Arbeitszeit ansehen. Doch das ist nur zulässig mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wer am Arbeitsplatz Alkohol trinkt oder ein Spiel ansieht und dies als Arbeitszeit einträgt riskiert eine fristlose Kündigung. Also: Fußballfeier am Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Dazu Hinweise im Focus Hinweise im Express |
Dies dürfte in Deutschland ähnlich gelten. Wer wegen Depressionen krank geschrieben ist und gleichzeitig ausschweifend sein fröhliches Privatleben bebildert in Facebook schildert, wirkt unglaubwürdig. Er riskiert den Widerruf der Arbeitsunfähigkeit und letztlich eine Kündigung. Zurückhaltung ist daher angebracht.
Jeder, der einen Aufhebungsvertrag (außergerichtlich) sollte dies beachten. Nur in engen Ausnahmefällen ist die Sperrzeit zu vermeiden (abhängig von den Konditionen der Vereinbarung). Bei Prozeßvergleichen wird regelmäßig keine Sperrzeit verhängt.
Gerade Opfer von Mobbing und Diskriminierung haben häufig einen wichtigen Grund für die Aufgabe des Arbeitsplatzes: Gesundheitsgefährdung. Bestätigt der behandelnde Arzt, eine Gesundheitsgefährdung bei Fortsetzung der Arbeit, ist der wichtige Grund belegt. Nach meiner Erfahrung können die Ärzte eine solche Gesundheitsgefährdung meistens attestieren. Sicherheitshalber sollten Sie auch bei der Agentur für Arbeit VOR Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags bei der Agentur für Arbeit anfragen, ob die Bestätigung ausreicht.
Also: Vorsicht bei Eintragungen in sozialen Netzwerken. Unterlassen Sie jeden Hinweis auf Konkurrenztätigkeit. Auch Kritik, abfällige Äußerungen und negative Bewertungen können Abmahnungen oder Kündigungen rechtfertigen.
Prof. Dr. Alenfelder
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Professor für Wirtschaftsrecht
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