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Klarheit für Betriebsräte in Nachtschicht: Arbeitet ein Betriebsrat in Nachtschicht und findet die Betriebsratssitzung am Tag statt, darf er die Arbeit früher einstellen, um die vorgeschriebenen elf Stunden Erholungszeit einzuhalten. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, 18.01.2017, Az.: 7 AZR 224/15 zur Pressemitteilung des BAG Raucherpausen: Keine Vergütungspflicht. Selbst wenn der Arbeitgeber Raucherpausen lange Zeit vergütet hat (durch Nichterfassung der Rauchzeiten), entsteht daraus kein Anspruch durch betriebliche Übung. Landesarbeitsgericht Nürnberg, 21.07.2015, Az,; 7 Sa 131/15 Landesarbeitsgericht Nürnberg, 05.08.2015, Az.: 2 Sa 132/15 |
Prof. Dr. AlenfelderRechtsanwalt, Archiv
März 2024
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