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Beispiel:
Karl hat als 20 jähriger bei der Ronta AG gearbeitet. Nach zehn Jahren bei einem anderem Unternehmen soll er als Vorarbeiter eingestellt werden. Er wird auf ein Jahr befristet eingestellt - ohne Sachgrund. Folge: Die Befristung ist unwirksam und Karl hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag . Hinweis: Prüfen Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag. Möglicherweise haben Sie einen unbefristeten Vertrag. Aber Achtung: erst nach sechs Monaten im Betrieb haben Sie Kündigungsschutz. Vorher können Sie grundsätzlich ohne Gründe entlassen werden. Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts |
Prof. Dr. AlenfelderRechtsanwalt, Archiv
März 2024
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