Wer ohne wichtigen Grund seinen Arbeitsplatz aufgibt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für drei Monate. Jeder, der einen Aufhebungsvertrag (außergerichtlich) sollte dies beachten. Nur in engen Ausnahmefällen ist die Sperrzeit zu vermeiden (abhängig von den Konditionen der Vereinbarung). Bei Prozeßvergleichen wird regelmäßig keine Sperrzeit verhängt. Gerade Opfer von Mobbing und Diskriminierung haben häufig einen wichtigen Grund für die Aufgabe des Arbeitsplatzes: Gesundheitsgefährdung. Bestätigt der behandelnde Arzt, eine Gesundheitsgefährdung bei Fortsetzung der Arbeit, ist der wichtige Grund belegt. Nach meiner Erfahrung können die Ärzte eine solche Gesundheitsgefährdung meistens attestieren. Sicherheitshalber sollten Sie auch bei der Agentur für Arbeit VOR Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags bei der Agentur für Arbeit anfragen, ob die Bestätigung ausreicht.
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Prof. Dr. AlenfelderRechtsanwalt, Archiv
März 2024
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