Merkenswertes aus Österreich: (angeblich) psychisch Erkrankte wurde wirksam gekündigt. Die Vielzahl von Facebook Meldungen und Bilder über Partys, Badeausflüge und die Ansicht eines Horrorfilms führten zur Überprüfung der Krankschreibung und deren Aufhebung. Als die Arbeitnehmerin dennoch nicht zur Arbeit erschien erhielt sie die wirksame Kündigung: Zum Beitrag Dies dürfte in Deutschland ähnlich gelten. Wer wegen Depressionen krank geschrieben ist und gleichzeitig ausschweifend sein fröhliches Privatleben bebildert in Facebook schildert, wirkt unglaubwürdig. Er riskiert den Widerruf der Arbeitsunfähigkeit und letztlich eine Kündigung. Zurückhaltung ist daher angebracht.
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Prof. Dr. AlenfelderRechtsanwalt, Archiv
März 2024
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